Die landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) wird neu gestaltet. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD hat der Bundestag gestern in Zweiter und Dritter Lesung das LSV-Neuordnungsgesetz beschlossen. Im Mittelpunkt steht die Bildung eines bundesweiten LSV-Trägers zum 1. Januar 2013.
Die derzeit acht regionalen Träger und der bundesweite Träger für den Gartenbau werden dann zur neuen „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ zusammengefasst. Das Gesetz sieht eine Reihe von Übergangsregelungen vor. Abgeschlossen sein soll die Neuorganisation Ende 2017.
Abgeordnete von Union und FDP begründeten die Reform mit der notwendigen Anpassung der LSV-Struktur an den fortschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaft. Zudem führe das Gesetz zu größerer Beitragsgerechtigkeit in der Unfall- und Krankenversicherung innerhalb des Bundesgebiets und ermögliche eine stärkere Differenzierung bei der Beitragsbemessung. Insgesamt stelle die LSV-Neuordnung eine wesentliche Voraussetzung für den Bestand der eigenständigen agrarsozialen Sicherung dar.
Die Opposition zeigte sich grundsätzlich einverstanden mit der Schaffung eines Bundesträgers, äußerte aber Kritik an einzelnen Regelungen. Als nicht weitreichend genug werten SPD, Grüne und Linke die beschlossenen Änderungen bei der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL). Sie forderten eine Abschaffung dieser aus ihrer Sicht nicht mehr zeitgemäßen Verpflichtung.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Entscheidung für den Bundesträger als notwendigen Schritt, weil damit ein eigenständiges landwirtschaftliches Sozialversicherungssystem mit seinen Besonderheiten langfristig erhalten werden könne. Gleichzeitig bemängelte der DBV, dass der Bundesträger im Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) nur unzureichend mit Bundesmitteln unterstützt werde. Das LSV-Neuordnungsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, der aber Einspruch einlegen kann. Die Länderkammer wird sich aller Voraussicht nach am 10. Februar abschließend mit der Vorlage befassen. AgE