Das Ackerwildkrautprojekt der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft will einen Beitrag zur biologischen Vielfalt auf rheinischen Äckern leisten. Das geht nur in Kooperation mit den Landwirten. Bereits seit Ende der 70iger Jahre steht Professor Dr. Schumacher mit diesen im Dialog und konnte bereits viele Mitstreiter für seine Sache gewinnen. Seine Sache - das sind seltene und bedrohte Wildkräuter sowie Projekte, die zum Erhalt von Flora und Fauna unserer Kulturlandschaft beitragen können.
Herr Professor Dr. Schumacher, Sie haben zunächst mit "kleinen Dingen" auf sich aufmerksam gemacht. Inzwischen wurde Ihnen das Verdienstkreuz I. Klasse für Ihr jahrzehntelanges, außerordentliches Engagement für den Naturschutz mit Landwirten verliehen. Galt Ihre Liebe schon immer den Ackerwildkräutern?
Dr. Schumacher:
Angefangen hat dies mit meiner Doktorarbeit. Ich habe damals unter anderem rund 1.000 Äcker untersucht und dabei festgestellt, dass seltene Wildkräuterarten häufig nur noch an den Feldrändern zu finden waren. Das habe ich zum Anlass genommen, um den Dialog mit den Landwirten zu suchen, denn die waren für mich die ersten und wichtigsten Ansprechpartner. Aus diesem Dialog heraus entwickelte sich mit dem Ackerrandstreifenprogramm der erste Vertragsnaturschutz in Deutschland. Zunächst waren es 15 Kilometer Ackerränder, auf denen die Landwirte auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichteten. Für die Ertragsminderung wurde eine Entschädigung gezahlt. Anfang der 90iger Jahre umfasste das Programm in Nordrhein-Westfalen bereits 3.000 Kilometer unbehandelter Ackerrandstreifen.
Heute spricht man mehr von Blühstreifen, weniger von Ackerrandstreifen. Was ist der Unterschied?
Dr. Schumacher:
Bei den Ackerrandstreifen stehen seltene Ackerunkräuter im Mittelpunkt, aber auch die davon abhängigen Kleintierarten. Sie sollen geschützt und für die Zukunft erhalten werden. Bei den Blühstreifen steht die Fauna im Vordergrund, denn sie dienen Insekten und Vögeln als Nahrungsgrundlage oder Deckungsschutz.
Eine große Rolle spielt auch die Ästhetik. Ein Blühstreifen im Sommer sieht einfach schön aus und spricht die Menschen an. Gerade junge Landwirte sind sich dieser Wirkung durchaus bewusst und interessieren sich für diese landwirtschaftsnahe Naturschutzvariante, die auch zugleich Imagewerbung für den Berufsstand ist. Anders als beim Ackerrandstreifenprogramm wird bei den Blühstreifen kein Getreide ausgesät und die Fläche wird für einen begrenzten Zeitraum aus der Bewirtschaftung komplett herausgenommen. Die entgangenen Erträge werden zu aktuellen Marktpreisen entschädigt.
Initialzündung für das Blühstreifenprogramm war ein DBU-Projekt zur Erhaltung der Flora und Fauna in Bördelandschaften, also intensiv genutzten Ackerbaugebieten. Flächen sind hier knapp und teuer, der Flächenverbrauch durch außerlandwirtschafte Forderungen zusätzlich sehr hoch. Hier sehe ich mit den Blühstreifen eine gute Chance, der Flora und der Fauna zu ihrem Recht zu verhelfen, indem die Kompensationsmaßnahmen nutzungsintegriert erfolgen.
Professor Dr. Schumacher
Dr. Schumacher:
Arten wie Acker-Rittersporn, Leindotter, Sommer-Adonisröschen, Ästiger Feldsalat oder Venuskamm sind in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen. Diese Arten sind dem Konkurrenzdruck auf den Äckern nicht gewachsen. Sie sind inzwischen so selten, dass sie in die Rote Liste aufgenommen worden sind. Das Projekt der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft möchte diesem Artenverlust entgegenwirken. Es werden Samen seltener Ackerwildkräuter gesammelt und diese lokal in Beeten vermehrt. Die Ackerwildkräuter werden dann auf geeignete Flächen in den Regionen ausgebracht, wo sie früher vorkamen. Zur Zeit werden in den Freilichtmuseen Kommern und Lindlar sowie auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in der niederrheinischen Bucht etwa 30 Ackerwildkräuter der Roten Liste Nordrhein-Westfalens vermehrt.
Gibt es Bedenken seitens der Landwirte?
Dr. Schumacher:
Die gelegentlich geäußerte Befürchtung einer "Verunkrautung" der Flächen ist falsch und lässt sich relativ schnell entkräften. Denn unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, dass es selbst nach drei Jahrzehnten auf den unmittelbar angrenzenden Flächen zu den befürchteten Verunkrautungen nicht gekommen ist. Die sogenannten Problemunkräuter der Landwirtschaft sind nicht unser Thema, sie müssen unabhängig von der Landnutzungsform zurückgedrängt werden.
Aber man darf nicht vergessen: In solchen Projekten treffen immer mehrere Beteiligte mit unterschiedlichen Zielen zusammen. Die größte Herausforderung besteht vielleicht darin, die Ziele allen zu vermitteln und um Verständnis für die jeweiligen Partner zu werben. Dazu sind intensive Gespräche notwendig, um praktikable Lösungsstrategien zu erarbeiten. Die Devise aus meiner langjährigen Erfahrung heraus lautet: Man kann auch "Gegner" durch die Macht des Faktischen zusammenführen.
Wenn Sie einen Wunsch frei hätten, welcher wäre das?
Dr. Schumacher:
Ich wünsche mir, dass es Projekte zum Schutz der Ackerwildkräuter und der davon abhängigen Insekten bis hin zu Vögeln - Feldlerche, Rebhuhn und Wachtel - in allen Ackerbauregionen geben würde. Den größten Handlungsbedarf sehe ich in Bördelandschaften. Wenn beispielsweise ein bis zwei Prozent der Flächen dafür zur Verfügung stünden, wäre das ein sehr wichtiger Beitrag der Landwirtschaft und der Agrarbranche zum Naturschutz. Zum Nulltarif ist das natürlich nicht zu haben.
Professor Dr. Schumacher
Zur Person
Professor em. Dr. Wolfgang Schumacher ist der fachliche Begleiter des Ackerwildkraut-schutzprojektes. Bereits in den 80iger Jahren wurden unter seiner Leitung Beete mit seltenen Ackerwildkräutern im Freilichtmuseum Kommern angelegt. Diese Initiative wurde nun wieder aufgegriffen.
Bis zu seiner Emeritierung Ende Februar 2010 leitete Professor Schumacher die Abteilung Geobotanik und Naturschutz an der Landwirtschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Die Abteilung wurde 1985 auf Initiative von Schumacher 1985 gegründet. Sie war seit 1990 für die Koordination der Studienrichtung "Naturschutz und Landschaftökologie" zuständig.