Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat das neue Pflanzenschutzgesetz unter die Lupe genommen und die wichtigsten Änderungen für die Landwirte beleuchtet. Die wohl stärksten Veränderungen wird es bei den Regelungen zur Pflanzenschutz-Sachkunde geben. Bundesweit wird ab 2013 ein einheitlicher neuer Sachkunde-Ausweis für Anwender, Vertreiber und Berater im Pflanzenschutz eingeführt. Die bisherigen Sachkundenachweise verlieren Ende 2015 ihre Gültigkeit.
Jeder Sachkundige ist verpflichtet, alle 3 Jahre an einer Weiterbildungsveranstaltung zum Pflanzenschutz teilzunehmen. Der Sachkundenachweis ist auch für den zukünftigen Einkauf von Pflanzenschutzmitteln wichtig, weil deren Abgabe von nur noch an sachkundige Personen erfolgen darf.