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Aus der Praxis

Pflanze / Tuesday, February 21, 2012

Prüfung neues Pflanzenschutzgesetz

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat das neue Pflanzenschutzgesetz unter die Lupe genommen und die wichtigsten Änderungen für die Landwirte beleuchtet. Die wohl stärksten Veränderungen wird es bei den Regelungen zur Pflanzenschutz-Sachkunde geben. Bundesweit wird ab 2013 ein einheitlicher neuer Sachkunde-Ausweis für Anwender, Vertreiber und Berater im Pflanzenschutz eingeführt. Die bisherigen Sachkundenachweise verlieren Ende 2015 ihre Gültigkeit.

 

Jeder Sachkundige ist verpflichtet, alle 3 Jahre an einer Weiterbildungsveranstaltung zum Pflanzenschutz teilzunehmen. Der Sachkundenachweis ist auch für den zukünftigen Einkauf von Pflanzenschutzmitteln wichtig, weil deren Abgabe von nur noch an sachkundige Personen erfolgen darf.

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