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Aus der Praxis

Pflanze / Friday, October 21, 2011

Schutzschirm für die Bienen

Pflanzenschutz ist streng geregelt

 

Blühende Rapsfelder werden von Bienen beflogen – und, wenn nötig, mit Pflanzenschutzmitteln behandelt. Bestäubungsleistung und Ertragssicherheit, der Landwirt braucht beides. Ebenso ist der Imker angewiesen auf blühende Kulturen wie Raps, Obst oder Sonnenblumen. Imkerei und Pflanzenschutz müssen deshalb kompatibel sein.

 

Werden Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung schädlicher Insekten eingesetzt, ist besondere Sorgfalt geboten, denn Insektizide können Bienen schädigen, wenn sie nicht richtig angewandt werden. Die Zulassung, gestützt auf eine Vielzahl von Dokumenten, regelt die richtige Anwendung als wichtige Voraussetzung für die Sicherheit der Bienen. Die fachlichen Grundlagen der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels sind komplex und nicht immer leicht zu finden. Die wichtigsten Dokumente, zum Teil in deutscher Sprache, sind im Anhang zusammengestellt und können als Download abgerufen werden unter www.innovation-naturhaushalt.de

 

 

Die Zulassung besteht aus verschiedenen Elementen:
Experimentelle Prüfung eines neuen Pflanzenschutzmittels (Zulassungsstudien)

Dabei sind zwei Studientypen zu unterscheiden:

 

- Studien, die unter standardisierten Bedingungen im Labor durchgeführt werden und die Toxizität einer Substanz ermitteln.

 

- Studien, die unter Freilandbedingungen prüfen, ob bei realistischen Vorgaben, z.B. bei einer bestimmten Aufwandmenge, Bienen geschädigt werden.

 

Bewertung der Ergebnisse (Risikobetrachtung)

 

Basis sind die experimentell ermittelten Daten. Hier wird geprüft, ob ein Mittel zugelassen werden kann, ob Risiken für Bienen bestehen und wenn ja, welche, und wie diese gegebenenfalls vermindert werden können.

 

Maßnahmen zum Schutz der Bienen (Risikominimierung)

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Risiko für Bienen zu verringern. Wenn beispielsweise eine Anwendung während des Bienenfluges als Spritzbehandlung ein zu hohes Risiko für Bienen darstellt, kann z. B. der Einsatz außerhalb ihrer Flugzeit oder das Verbot einer Ausbringung in offene Blüten eine geeignete Maßnahme sein. Wenn derartige Maßnahmen zum Schutz der Bienen nötig sind, sind sie auf der Verpackung des Pflanzenschutzmittels zu lesen. Ihre Einhaltung ist bindend.

 

Am Zulassungsprozess sind verschiedene Institutionen beteiligt: Der Antragsteller, Prüfinstitute, Fachexperten, unabhängige Behörden (die europäische Zentralbehörde EFSA mit Sitz in Parma sowie das Julius-Kühn-Institut in Deutschland), das Umweltbundesamt sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

 

Quelle: FNL, www.innovation-naturhaushalt.de

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