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Pflanzenschutzmittel / Wachstumsregler / CCC 720®

CCC 720®

Wachstumsregler zur Halmverkürzung und -festigung von Winter- und Sommerweichweizen, Winterroggen, Triticale und Hafer

BVL-Zulassungen

Ackerbau

Hafer - Halmfestigung Anw.-Nr.: 034046-60/00-001

Status
Zulassung, bis 30.11.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Kultur/Objekt
Hafer
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
32 - 39
Schadorganismus/Zweck
Halmfestigung
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Aufwand
2 l/ha in 200 - 600 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
42
Anwendungszeitpunkt
Frühjahr
Auflagen
NW642-1,
WH9152,
WH963-1

Sommerweichweizen - Halmfestigung Anw.-Nr.: 034046-60/00-002

Status
Zulassung, bis 30.11.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Kultur/Objekt
Sommerweichweizen
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
21 - 29
Schadorganismus/Zweck
Halmfestigung
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Aufwand
1,3 l/ha in 200 - 600 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
63
Anwendungszeitpunkt
Frühjahr
Auflagen
NW642-1,
WH9152,
WH963-1

Triticale - Halmfestigung Anw.-Nr.: 034046-60/00-003

Status
Zulassung, bis 30.11.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Kultur/Objekt
Triticale
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
30 - 37
Schadorganismus/Zweck
Halmfestigung
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Aufwand
2 l/ha in 200 - 600 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
63
Anwendungszeitpunkt
Frühjahr
Auflagen
NW642-1,
WH9152,
WH963-1

Winterroggen - Halmfestigung Anw.-Nr.: 034046-60/00-004

Status
Zulassung, bis 30.11.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Kultur/Objekt
Winterroggen
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
30 - 37
Schadorganismus/Zweck
Halmfestigung
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Aufwand
2 l/ha in 200 - 600 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
63
Anwendungszeitpunkt
Frühjahr
Auflagen
NW642-1,
WH9152,
WH963-1

Winterweichweizen - Halmfestigung Anw.-Nr.: 034046-60/00-005

Status
Zulassung, bis 30.11.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Kultur/Objekt
Winterweichweizen
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
21 - 31
Schadorganismus/Zweck
Halmfestigung
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Aufwand
2,1 l/ha in 200 - 600 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
63
Anwendungszeitpunkt
Frühjahr
Auflagen
NW642-1,
WH9152,
WH963-1

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

  • GHS05
  • GHS07
  • GHS09

Signalwort: Achtung

EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P264: Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.

P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P308+P311: BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P390: Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

Umgang mit dem unverdünnten Mittel

  • Fußschutz
  • Handschutz
  • Schutzkleidung

SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels

SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

NN1002: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

VH615: Im technischen Wirkstoff Chlormequatchlorid dürfen die Maximalgehalte der Verunreinigungen 1,2-Dichlorethan von 0,1 g/kg und Chlorethen (Vinylchlorid) von 0,5 mg/kg bezogen auf die Trockenmasse nicht überschritten werden.

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