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Pflanzenschutzmittel / Fungizid / Tilmor®

Tilmor®

Fungizid gegen pilzliche Krankheiten sowie zur Erhöhung der Stand- und Winterfestigkeit im Raps

BVL-Zulassungen

Ackerbau

Winterraps - Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) Anw.-Nr.: 006855-00/00-001

Status
Zulassung, bis 15.08.2026
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Winterraps
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Zeitpunkt 1 (BBCH 12 - 18): 1,2 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
- Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 59): 1,2 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
Herbst und Frühjahr bei Befallsbeginn
Anwendungsbestimmungen
NW605+NW606,
NW701

Winterraps - Standfestigkeit Anw.-Nr.: 006855-00/00-002

Status
Zulassung, bis 15.08.2026
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Winterraps
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Standfestigkeit
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Zeitpunkt 1 (BBCH 12 - 18): 1,2 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
- Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 59): 1,2 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
Herbst und Frühjahr
Anwendungsbestimmungen
NW605+NW606,
NW701

Winterraps - Winterfestigkeit Anw.-Nr.: 006855-00/00-003

Status
Zulassung, bis 15.08.2026
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Winterraps
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
12 - 18
Schadorganismus/Zweck
Winterfestigkeit
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
1,2 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
Herbst
Anwendungsbestimmungen
NW605+NW606,
NW701

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

  • GHS07
  • GHS08
  • GHS09

Signalwort: Achtung

EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

H315: Verursacht Hautreizungen.

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H335: Kann die Atemwege reizen.

H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P308+P311: BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P410: Vor Sonnenbestrahlung schützen.

P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

Umgang mit dem unverdünnten Mittel

  • Augenschutz
  • Fußschutz
  • Handschutz
  • Schutzkleidung
  • Schutzschürze

SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels

  • Fußschutz
  • Schutzkleidung

SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

NN161: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.

NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

NN2842: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

VH611: Der Gehalt an Toluol darf 5 g/kg und der Gehalt an Prothioconazol-desthio (2-(1-chlorocycolproyl)1-(2-chlorophenyl-3-(1,2,4-triazol-1-yl)-propan-2ol) darf 0,5 g/kg im technischen Wirkstoff Prothioconazol nicht überschreiten.

WMFG1: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1

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