Agrar Magazin / Anwenderschutz

PSA bei Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Anwenderschutz

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Zur sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gehört geeignete Schutzausrüstung. Mindeststandard ist das Tragen von langer Arbeitskleidung und festem Schuhwerk. Darüber hinaus kann weitere Persönliche Schutzausrüstung (PSA), wie zum Beispiel Schutzhandschuhe, lange Arbeitskleidung und Ärmelschürze, Schutzbrille/Gesichtsschutz und/oder Atemschutz notwendig sein.

Um die richtige Auswahl der notwendigen PSA für das jeweilige Produkt für die Anwenderinnen und Anwender zu vereinfachen, haben sich acht Mitgliedsunternehmen des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) darauf verständigt, für jedes ihrer Produkte die notwendige PSA in Form von einheitlichen Piktogrammen in den Produktlisten darzustellen.

Sie finden hier unsere Übersicht im PDF-Format auf unserer Website unter dem Menüpunkt >> Produktlisten und direkt hier >> zum Download.

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