Signalwort:
Gefahr
EUH401:
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H317:
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318:
Verursacht schwere Augenschäden.
H410:
Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P280:
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338:
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310:
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P333+P313:
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391:
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501:
Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
SB001:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010:
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB166:
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB005:
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SF245-02:
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Umgang mit dem unverdünnten Mittel
SE110:
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110-1:
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101:
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels
SB111:
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SS206:
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.