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Pflanzenschutzmittel / Insektizid / VYNYTY® CARPOCAPSA PRESS

VYNYTY® CARPOCAPSA PRESS

Pheromon zur Kontrolle des Apfelwicklers (Cydia pomonella) an Kernobst und Schalenobst im Verwirrungsverfahren

BVL-Zulassungen

Obstbau

Kernobst, Schalenobst - Apfelwickler Anw.-Nr.: 00B016-60/00-001

Status
Zulassung, bis 30.08.2038
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Insektizid
Kultur/Objekt
Kernobst, Schalenobst
Einsatzgebiet
Obstbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Apfelwickler
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
auftragen (Diffusionspunkte, die auf Pfähle oder Stämme appliziert werden)
Aufwand
1,75 kg/ha Der Mittelaufwand entspricht 500 bis 700 Diffusionspunkten zu je ca. 2,5 g
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
vor Beginn des Fluges der Falter der 1. Generation bis zur Ernte, März bis Juli

Kernobst, Schalenobst - Apfelwickler Anw.-Nr.: 00B016-60/00-002

Status
Zulassung, bis 30.08.2038
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Insektizid
Kultur/Objekt
Kernobst, Schalenobst
Einsatzgebiet
Obstbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Apfelwickler
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
auftragen (Diffusionspunkte, die auf Pfähle oder Stämme appliziert werden)
Aufwand
1,75 kg/ha 1. Behandlung: 1,25 kg/ha (entsprechend 500 Diffusionspunkten zu je ca. 2,5 g); 2. Behandlung: 0,5 kg/ha (entsprechend 200 Diffusionspunkten zu je ca. 2,5 g)
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
vor Beginn des Fluges der Falter der 1. Generation bis zur Ernte, März bis Juli

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels

  • Fußschutz
  • Handschutz
  • Schutzkleidung

SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

SS1201-1: Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).

NN1001: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

NN1002: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.

NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

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