Roundup® Future – Das Original für die Zukunft
Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums von Roundup in Deutschland hat Bayer Roundup® Future entwickelt.
Diese moderne Formulierung enthält 500 g/l Glyphosat als wasserlösliches Konzentrat und ist wirksam unter verschiedenen Witterungsbedingungen. Roundup® Future ist breit zugelassen, u.a. in Ackerbau, Gemüse- und Obstkulturen, Weinbau und Zierpflanzen.
Das Vorgängerprodukt, Roundup® PowerFlex ist bis zum 16.11.2024 zugelassen. Die Abverkaufsfrist endet am 16.05.2025, während die Aufbrauchfrist am 16.05.2026 abläuft.
Besonders hervorzuheben sind die kurzen Umbruchzeiten und die Regenfestigkeit nach nur einer Stunde, sowie die reduzierte Abdrift. Roundup Future bietet Ihnen eine zuverlässige Lösung für Ihre landwirtschaftlichen Bedürfnisse.
Im Herbst 2023 hat die Europäische Kommission den Weg für die Neuzulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre bis 2033 frei gemacht. Nach der Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung und damit verbunden auch der nationalen Produktzulassungen Roundup® PowerFlex und Roundup® REKORD, die Glyphosat als Wirkstoff enthalten, musste in Deutschland zusätzlich noch der Umgang mit dem in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung verankerten Anwendungsverbot zum 01. Januar 2024 sehr kurzfristig geklärt werden Mittels Eilverordnung wurde das vollständige Anwendungsverbot ausgesetzt und damit den Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit für die Anwendungen im erster Halbjahr 2024 gegeben. Das BVL erarbeitet eine Anschlussregelung für den Zeitraum ab dem 01.07.2024.
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf den Weg gebrachte Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) beschlossen. Somit wurde der Weg für den weiteren Einsatz von Glyphosat in Deutschland frei gemacht! Damit gelten im Wesentlichen auch weiterhin die Bestimmungen, an die sich die Landwirte bereits seit 2021 in der Anwendung von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln halten müssen. Die aktuelle Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) sorgt nun für dauerhafte Rechtssicherheit.
Bayer begrüßt es, dass Landwirtschaft, Handel und Industrie nun Rechtsklarheit und Planungssicherheit haben und weiterhin auf ein bedeutendes Instrument der Unkrautkontrolle zurückgreifen können.
Die Sicherheit und Unbedenklich des Wirkstoffs wurde von Zulassungsbehörden in aller Welt immer wieder bestätigt. Auf EU-Ebene wurde die Wirkstoffgenehmigung bis zum 15.12.2033 erteilt. Sachgemäß angewendet, leistet Glyphosat einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Landwirtschaft.