Im Herbst 2023 hat die Europäische Kommission den Weg für die Neuzulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre bis 2033 frei gemacht. Nach der Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung und damit verbunden auch der nationalen Produktzulassungen
Roundup® PowerFlex und
Roundup® REKORD, die Glyphosat als Wirkstoff enthalten, musste in Deutschland zusätzlich noch der Umgang mit dem in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung verankerten Anwendungsverbot zum 01. Januar 2024 sehr kurzfristig geklärt werden Mittels Eilverordnung wurde das vollständige Anwendungsverbot ausgesetzt und damit den Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit für die Anwendungen im erster Halbjahr 2024 gegeben. Das BVL erarbeitet eine Anschlussregelung für den Zeitraum ab dem 01.07.2024.
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 die vom
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf den Weg gebrachte Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) beschlossen. Somit wurde der Weg für den weiteren Einsatz von Glyphosat in Deutschland frei gemacht! Damit gelten im Wesentlichen auch weiterhin die Bestimmungen, an die sich die Landwirte bereits seit 2021 in der Anwendung von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln halten müssen. Die aktuelle Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) sorgt nun für dauerhafte Rechtssicherheit.
Bayer begrüßt es, dass Landwirtschaft, Handel und Industrie nun Rechtsklarheit und Planungssicherheit haben und weiterhin auf ein bedeutendes Instrument der Unkrautkontrolle zurückgreifen können.
Die Sicherheit und Unbedenklich des Wirkstoffs wurde von Zulassungsbehörden in aller Welt immer wieder bestätigt. Auf EU-Ebene wurde die Wirkstoffgenehmigung bis zum 15.12.2033 erteilt. Sachgemäß angewendet, leistet Glyphosat einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Landwirtschaft.