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Pflanzenschutzmittel / Herbizid / Atlantis® Flex

Atlantis® Flex

Herbizid zur Nachauflaufanwendung gegen Ungräser und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Winterweichweizen, -roggen, -triticale, -hartweizen und Dinkel

BVL-Zulassungen

Ackerbau

Winterweichweizen, Wintertriticale, Winterroggen, Winterhartweizen, Dinkel - Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 008188-00/00-001

Status
Zulassung, bis 30.06.2033
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Winterweichweizen, Wintertriticale, Winterroggen, Winterhartweizen, Dinkel
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
21 - 32
Schadorganismus/Zweck
Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,2 kg/ha in 200 - 400 l/ha Wasser vorgeschriebene Mischung mit: 027661-00 Biopower (0,6 l/ha)
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen, Frühjahr
Anwendungsbestimmungen
NT103,
NW609-1,
NW800
Auflagen
WH9161,
WP710

Winterweichweizen, Wintertriticale, Winterhartweizen - Acker-Fuchsschwanz, Flug-Hafer, Trespe-Arten, Weidelgras-Arten, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 008188-00/00-002

Status
Zulassung, bis 30.06.2033
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Winterweichweizen, Wintertriticale, Winterhartweizen
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
21 - 32
Schadorganismus/Zweck
Acker-Fuchsschwanz, Flug-Hafer, Trespe-Arten, Weidelgras-Arten, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,33 kg/ha in 200 - 400 l/ha Wasser vorgeschriebene Mischung mit: 027661-00 Biopower (1 l/ha)
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen, Frühjahr
Anwendungsbestimmungen
NT103,
NW605-1+NW606,
NW701,
NW800
Auflagen
WH9161,
WP710

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

  • GHS07
  • GHS09

Signalwort: Achtung

EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Umgang mit dem unverdünnten Mittel

  • Augenschutz

SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels

SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

NN1001: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

VA551: Spritzflüssigkeit unter ständigem Rühren ausbringen.

WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.

WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

WMB: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B

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