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Bariton®

Saatgutbehandlungsmittel zum Schutz von Weizen, Roggen und Triticale vor pilzlichen Krankheiten

Gefahreninformationen

Anwenderschutz/GHS

  • GHS07
  • GHS09

Signalwort: Achtung

EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P308+P311: BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P410: Vor Sonnenbestrahlung schützen.

P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

Beizung

  • Fußschutz
  • Gesichtsschutz
  • Handschutz
  • Schutzkleidung
  • Schutzschürze

SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

SS1201-1: Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

SS2204: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.

SS530: Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Absacken

  • Handschutz
  • Schutzkleidung

SF6161-1: Beim Absacken des Saatgutes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.

Reinigen

  • Handschutz
  • Schutzkleidung

SF618-1: Beim Reinigen der Beizgeräte sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.

Aussaat

  • Handschutz
  • Schutzkleidung

SF6142-1: Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).

NH677: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."

NH678: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."

NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.

NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

VH611: Der Gehalt an Toluol darf 5 g/kg und der Gehalt an Prothioconazol-desthio (2-(1-chlorocycolproyl)1-(2-chlorophenyl-3-(1,2,4-triazol-1-yl)-propan-2ol) darf 0,5 g/kg im technischen Wirkstoff Prothioconazol nicht überschreiten.

WMFC3: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C3

WMFG1: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1

Bayer Seminis De Ruiter
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