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Pflanzenschutzmittel / Herbizid / Betanal® Tandem®

Betanal® Tandem®

Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern in Zucker- und Futterrüben

BVL-Zulassungen

Ackerbau

Futterrübe, Zuckerrübe - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 00A542-00/00-001

Status
Zulassung, bis 31.07.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Futterrübe, Zuckerrübe
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Stadium Schadorganismus:
10 - 12
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
spritzen im Splittingverfahren (3 Behandlungen)
Aufwand
1 l/ha in 200 - 300 l Wasser/ha
1,5 l/ha in 200 - 300 l Wasser/ha
1,5 l/ha in 200 - 300 l Wasser/ha vorgeschriebene Mischung mit: 024716-00 Mero ( 1 l/ha)
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
10 - 18
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen
Anwendungsbestimmungen
NW609-1,
NW706
Auflagen
WH9161,
WH960

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Umgang mit dem unverdünnten Mittel

  • Augenschutz

SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels

SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

SF275-VEAC: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

NN1001: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

WMC1: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1

WMH15: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15

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