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Pflanzenschutzmittel / Fungizid / Flint®

Flint®

Spritzmittel gegen Echten Mehltau und Schorf an Apfel, Birne und Quitte

BVL-Zulassungen

Obstbau

Apfel, Birne, Quitte - Schorf (Venturia spp.) Anw.-Nr.: 044657-00/00-001

Status
Zulassung, bis 31.07.1934
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Apfel, Birne, Quitte
Einsatzgebiet
Obstbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
65 - 85
Schadorganismus/Zweck
Schorf (Venturia spp.)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Aufwand
0,05 kg/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit in Tagen
14
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Anwendungsbestimmungen
NT101-1,
NW607-2
Auflagen
WH951,
WW750,
WW762

Apfel, Birne, Quitte - Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha) Anw.-Nr.: 044657-00/00-002

Status
Zulassung, bis 31.07.1934
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Apfel, Birne, Quitte
Einsatzgebiet
Obstbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
65 - 85
Schadorganismus/Zweck
Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Aufwand
0,05 kg/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit in Tagen
14
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungsbestimmungen
NT101-1,
NW607-2
Auflagen
WH951,
WW750,
WW762

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

  • GHS07
  • GHS09

Signalwort: Achtung

EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H362: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P260: Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

P263: Kontakt während der Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden.

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P308+P311: BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Umgang mit dem unverdünnten Mittel

  • Fußschutz
  • Handschutz
  • Schutzkleidung

SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels

  • Fußschutz
  • Schutzkleidung

SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

SF275-EEOS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

SS229: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) zu tragen.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

NN1001: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

NN1002: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

WMFC3: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C3

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