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Pflanzenschutzmittel / Herbizid / Incelo®

Incelo®

BVL-Zulassungen

Ackerbau

Winterweichweizen, Wintertriticale, Winterroggen, Winterhartweizen, Dinkel - Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 00A552-00/001

Status
Zulassung, bis 30.09.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Winterweichweizen, Wintertriticale, Winterroggen, Winterhartweizen, Dinkel
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
13 - 32
Schadorganismus/Zweck
Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,2 kg/ha in 200 - 400 l Wasser/ha; vorgeschriebene Mischung mit Biopower (027661-00, Genehmigungs-/Zulassungsende: 13. Juli 2033, Aufwand: 1 l/ha)
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen, Frühjahr
Anwendungsbestimmungen
NW605-1+NW606,
NW706,
NW800
Auflagen
WH9161,
WH960

Winterweichweizen - Acker-Fuchsschwanz, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 00A552-00/002

Status
Zulassung, bis 30.09.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Winterweichweizen
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
13 - 19
Schadorganismus/Zweck
Acker-Fuchsschwanz, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,333 kg/ha in 200 - 400 l Wasser/ha; vorgeschriebene Mischung mit Biopower (027661-00, Genehmigungs-/Zulassungsende: 13. Juli 2033, Aufwand: 1 l/ha)
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen, Frühjahr
Anwendungsbestimmungen
NG405,
NT101,
NW605-1+NW606,
NW706
Auflagen
WH9161,
WH960

Winterweichweizen, Wintertriticale, Winterhartweizen - Acker-Fuchsschwanz, Flug-Hafer, Trespe-Arten, Weidelgras-Arten, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 00A552-00/003

Status
Zulassung, bis 30.09.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Winterweichweizen, Wintertriticale, Winterhartweizen
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
20 - 32
Schadorganismus/Zweck
Acker-Fuchsschwanz, Flug-Hafer, Trespe-Arten, Weidelgras-Arten, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,333 kg/ha in 200 - 400 l Wasser/ha;  vorgeschriebene Mischung mit Biopower (027661-00, Genehmigungs-/Zulassungsende: 13. Juli 2033, Aufwand: 1 l/ha)
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen, Frühjahr
Anwendungsbestimmungen
NT101,
NW605-1+NW606,
NW706,
NW800
Auflagen
WH9161,
WH960

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels

SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

SB120: Die in der Gebrauchsanleitung des Zusatzstoffes genannten Hinweise und Auflagen zum Anwenderschutz sind einzuhalten.

SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

NN1001: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

NN1002: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.

WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

WMB: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B

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