Signalwort:
Achtung
EUH401:
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H317:
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H361d:
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H410:
Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P201:
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P280:
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P311:
BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P391:
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501:
Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
SB001:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005:
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010:
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB166:
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02:
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Umgang mit dem unverdünnten Mittel
SE110:
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110-1:
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101:
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS530:
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610:
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels
SB111:
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SS206:
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.