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Pflanzenschutzmittel / Herbizid / Mateno® Duo

Mateno® Duo

Herbizid zur Bekämpfung von Gemeinem Windhalm, Einjährigem Rispengras und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Wintergetreide im Vor- und Nachauflauf im Herbst

BVL-Zulassungen

Ackerbau

Winterweichweizen, Wintertriticale - Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 00A163-00/00-001

Status
Zulassung, bis 15.01.2027
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Winterweichweizen, Wintertriticale
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
00-09
Schadorganismus/Zweck
Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,7 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
vor dem Auflaufen, Herbst
Anwendungsbestimmungen
NT109,
NW607-1,
NW706
Auflagen
WH9161,
WP710

Wintergerste, Winterroggen - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 00A163-00/00-002

Status
Zulassung, bis 15.01.2027
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Wintergerste, Winterroggen
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
00-09
Schadorganismus/Zweck
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,35 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
vor dem Auflaufen, Herbst
Anwendungsbestimmungen
NT109,
NW607-1
Auflagen
WH9161,
WP710

Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 00A163-00/00-004

Status
Zulassung, bis 15.01.2027
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
10 - 13
Schadorganismus/Zweck
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,35 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen, Herbst
Anwendungsbestimmungen
NT109,
NW607-1
Auflagen
WH9161,
WP710

Lückenindikationen

Ackerbau

Winterhartweizen - Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 00A163-00/01-001

Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.01.2027
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Winterhartweizen
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
00-09
Schadorganismus/Zweck
Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,7 l/ha in 200 - 400  l Wasser/ha
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
vor dem Auflaufen, Herbst
Anwendungsbestimmungen
NT109,
NW607-1,
NW706

Winterhartweizen - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 00A163-00/01-002

Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.01.2027
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Winterhartweizen
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
10-13
Schadorganismus/Zweck
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,35 l/ha in 200 - 400  l Wasser/ha
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen, Herbst
Anwendungsbestimmungen
NT109,
NW607-1

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Umgang mit dem unverdünnten Mittel

  • Fußschutz
  • Handschutz
  • Schutzkleidung
  • Schutzschürze

SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels

SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

NN1002: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

WMF1: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F1

WMF3: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F3

WMH12: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 12

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