-
A
-
B
-
C
-
D
- Decis® forte
- Delaro® Forte
- Delion®
- DK Exaura
- DK Exbury
- DK Excited
- DK Expectation
- DK Expose
- DK Plasma
- DKC 2788
- DKC 2972
- DKC 2990
- DKC 3012
- DKC 3117
- DKC 3144
- DKC 3201
- DKC 3218
- DKC 3305
- DKC 3323
- DKC 3327
- DKC 3346
- DKC 3350
- DKC 3400
- DKC 3414
- DKC 3418
- DKC 3419
- DKC 3434
- DKC 3438
- DKC 3450
- DKC 3513
- DKC 3539
- DKC 3575
- DKC 3710
- DKC 3719
- DKC 3888
- DKC 3924
- DKC 3937
- DKC 3990
- DKC 4031
- DKC 4038
- DKC 4070
- DKC 4109
- DKC 4162
- DKC 4279
- DKC 4320
- DKC 4416
- DKC 4539
- DKC 4540
- DKC 4603
- DKC 4611
- DKC 4712
- DKC 4908
- DKC 5029
- DKC 5092
- DKC 5110
- DKC 5148
- DKC 5206
- DMH 585
- DMH591
- DURANO®TF
-
F
-
H
-
I
-
L
-
M
-
P
-
R
-
S
-
T
-
V
-
Z
-
D
- DK Exaura
- DK Exbury
- DK Excited
- DK Expectation
- DK Expose
- DK Plasma
- DKC 2788
- DKC 2972
- DKC 2990
- DKC 3012
- DKC 3117
- DKC 3144
- DKC 3201
- DKC 3218
- DKC 3305
- DKC 3323
- DKC 3327
- DKC 3346
- DKC 3350
- DKC 3400
- DKC 3414
- DKC 3418
- DKC 3419
- DKC 3434
- DKC 3438
- DKC 3450
- DKC 3513
- DKC 3539
- DKC 3575
- DKC 3710
- DKC 3719
- DKC 3888
- DKC 3924
- DKC 3937
- DKC 3990
- DKC 4031
- DKC 4038
- DKC 4070
- DKC 4109
- DKC 4162
- DKC 4279
- DKC 4320
- DKC 4416
- DKC 4539
- DKC 4540
- DKC 4603
- DKC 4611
- DKC 4712
- DKC 4908
- DKC 5029
- DKC 5092
- DKC 5110
- DKC 5148
- DKC 5206
- DMH 585
- DMH591
-
A
-
B
-
C
-
D
-
F
-
H
-
I
-
L
-
M
-
P
-
R
-
S
-
T
-
V
-
Z
Pflanzenschutzmittel / Fungizid / Melody® Combi
Melody® Combi
Wasserdispergierbares Granulat gegen pilzliche Krankheiten im Weinbau sowie gegen Blauschimmel an Tabak
BVL-Zulassungen
Weinbau
Weinrebe - Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) Anw.-Nr.: 025215-00/00-003
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
- ES 61: 1,1 kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser
- ES 71: 1,65 kg/ha in maximal 1.200 l/ha Wasser
- ES 75: 2,2 kg/ha in maximal 1.600 l/ha Wasser
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
Weinrebe - Phomopsis viticola Anw.-Nr.: 025215-00/00-004
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
- ES 61: 1,1 kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
Weinrebe - Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) Anw.-Nr.: 025215-00/00-005
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
- ES 61: 1,1 kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
Lückenindikationen
Ackerbau
Tabak - Blauschimmel (Peronospora tabacina) Anw.-Nr.: 025215-00/01-001
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Tabak - Blauschimmel (Peronospora tabacina) Anw.-Nr.: 025215-00/01-002
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt
Anwenderschutz/GHS
Signalwort: Gefahr
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P311:
BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Umgang mit dem unverdünnten Mittel
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110-1:
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels
SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB199: Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF274-2: Nachfolgearbeiten/Inspektionen auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 2 Tage nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden.
SF276-EEWE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Kennzeichnungsauflagen Umwelt
EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN3001: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
VA546: Spritzflüssigkeit unmittelbar nach dem Ansetzen ohne Unterbrechung ausbringen.
VH383: Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff und Perchlormethylmercaptan im technischen Wirkstoff Folpet darf 4 g/kg bzw. 3,5 g/kg nicht überschreiten.
VH384: Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff im Pflanzenschutzmittel darf 0,1 % nicht überschreiten.
WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMFH5: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): H5
WMFM4: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M4