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Pflanzenschutzmittel / Fungizid / Melody® Combi

Melody® Combi

Wasserdispergierbares Granulat gegen pilzliche Krankheiten im Weinbau sowie gegen Blauschimmel an Tabak

BVL-Zulassungen

Weinbau

Weinrebe - Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) Anw.-Nr.: 025215-00/00-003

Status
Zulassung, bis 15.02.2026
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Weinrebe
Einsatzgebiet
Weinbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
15 - 85
Schadorganismus/Zweck
Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: max. 4
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Aufwand
- Basisaufwand: 0,55 kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser
- ES 61: 1,1 kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser
- ES 71: 1,65 kg/ha in maximal 1.200 l/ha Wasser
- ES 75: 2,2 kg/ha in maximal 1.600 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
28
Weitere Erläuterungen:
Nutzung als Keltertraube
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Anwendungsbestimmungen
NT103,
NW607-1
Auflagen
WG734,
WW762

Weinrebe - Phomopsis viticola Anw.-Nr.: 025215-00/00-004

Status
Zulassung, bis 15.02.2026
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Weinrebe
Einsatzgebiet
Weinbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
07 - 61
Schadorganismus/Zweck
Phomopsis viticola
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: max. 4
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Aufwand
- Basisaufwand: 0,55 kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser
- ES 61: 1,1 kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
28
Weitere Erläuterungen:
Nutzung als Keltertraube
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis; bis vor der Blüte
Anwendungsbestimmungen
NT103,
NW607-1
Auflagen
WG734,
WW762

Weinrebe - Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) Anw.-Nr.: 025215-00/00-005

Status
Zulassung, bis 15.02.2026
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Weinrebe
Einsatzgebiet
Weinbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
13 - 61
Schadorganismus/Zweck
Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: max. 4
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Aufwand
- Basisaufwand: 0,55 kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser
- ES 61: 1,1 kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
28
Weitere Erläuterungen:
Nutzung als Keltertraube
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis; bis vor der Blüte
Anwendungsbestimmungen
NT103,
NW607-1
Auflagen
WG734,
WW762

Lückenindikationen

Ackerbau

Tabak - Blauschimmel (Peronospora tabacina) Anw.-Nr.: 025215-00/01-001

Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.02.2026
Anwendungsbereich
Anzucht- und Saatbeete (Gewächshaus)
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Tabak
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
ab 12
Schadorganismus/Zweck
Blauschimmel (Peronospora tabacina)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
20 g je 100 m2 in 10 l/100 m2 Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
vorbeugend

Tabak - Blauschimmel (Peronospora tabacina) Anw.-Nr.: 025215-00/01-002

Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.02.2026
Anwendungsbereich
Anzucht- und Saatbeete (Gewächshaus)
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Tabak
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
bis 12
Schadorganismus/Zweck
Blauschimmel (Peronospora tabacina)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
zugeben
Aufwand
3,3 g/m2 in 100 l/m2 Wasser zum Wasser bei schwimmender Pflanzenanzucht im Becken/1.000 Pflanzen entsprechen einer Standfläche von 1 m²
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
ab der Saat, vorbeugend

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

  • GHS05
  • GHS07
  • GHS08
  • GHS09

Signalwort: Gefahr

EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P308+P311: BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

Umgang mit dem unverdünnten Mittel

  • Augenschutz
  • Fußschutz
  • Handschutz
  • Schutzkleidung
  • Schutzschürze

SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels

  • Fußschutz
  • Schutzkleidung

SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

SB199: Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.

SF274-2: Nachfolgearbeiten/Inspektionen auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 2 Tage nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden.

SF276-EEWE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.

SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

NN3001: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

VA546: Spritzflüssigkeit unmittelbar nach dem Ansetzen ohne Unterbrechung ausbringen.

VH383: Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff und Perchlormethylmercaptan im technischen Wirkstoff Folpet darf 4 g/kg bzw. 3,5 g/kg nicht überschreiten.

VH384: Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff im Pflanzenschutzmittel darf 0,1 % nicht überschreiten.

WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

WMFH5: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): H5

WMFM4: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M4

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