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Pflanzenschutzmittel / Herbizid / Merlin® Flexx

Merlin® Flexx

BVL-Zulassungen

Ackerbau

Mais - Hühnerhirse, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 00A980-00/001

Status
Zulassung, bis 31.07.1935
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Mais
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
00 - 09
Schadorganismus/Zweck
Hühnerhirse, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Stadium Schadorganismus:
bis BBCH 12
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,4 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
vor dem Auflaufen
Anwendungsbestimmungen
NG368,
NT103-1,
NW605-2+NW606
Auflagen
WH9161,
WP710

Mohn - Hühnerhirse, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 00A980-00/002

Status
Zulassung, bis 31.07.1935
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Mohn
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
ab 00
Schadorganismus/Zweck
Hühnerhirse, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,4 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
bis 3 Tage nach der Saat, vor dem Auflaufen
Anwendungsbestimmungen
NG368,
NT103-1,
NW605-2+NW606
Auflagen
WH9161,
WP710

Mais - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 00A980-00/003

Status
Zulassung, bis 31.07.1935
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Mais
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
10 - 13
Schadorganismus/Zweck
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Stadium Schadorganismus:
bis BBCH 12
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,4 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen
Anwendungsbestimmungen
NG368,
NT103-1,
NW605-2+NW606
Auflagen
WH9161,
WP710

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Umgang mit dem unverdünnten Mittel

  • Fußschutz
  • Handschutz
  • Schutzkleidung
  • Schutzschürze

SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels

SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

NN1001: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

NN1002: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

WMF2: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F2

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