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D
- Decis® forte
- Delaro® Forte
- Delion®
- DK Exaura
- DK Exbury
- DK Excited
- DK Expectation
- DK Expose
- DK Plasma
- DKC 2788
- DKC 2972
- DKC 2990
- DKC 3012
- DKC 3117
- DKC 3144
- DKC 3201
- DKC 3218
- DKC 3305
- DKC 3323
- DKC 3327
- DKC 3346
- DKC 3350
- DKC 3400
- DKC 3414
- DKC 3418
- DKC 3419
- DKC 3434
- DKC 3438
- DKC 3450
- DKC 3513
- DKC 3539
- DKC 3575
- DKC 3710
- DKC 3719
- DKC 3888
- DKC 3924
- DKC 3937
- DKC 3990
- DKC 4031
- DKC 4038
- DKC 4070
- DKC 4109
- DKC 4162
- DKC 4279
- DKC 4320
- DKC 4416
- DKC 4539
- DKC 4540
- DKC 4603
- DKC 4611
- DKC 4712
- DKC 4908
- DKC 5029
- DKC 5092
- DKC 5110
- DKC 5148
- DKC 5206
- DMH 585
- DMH591
- Durano® MAX
- DURANO®TF
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- DK Exaura
- DK Exbury
- DK Excited
- DK Expectation
- DK Expose
- DK Plasma
- DKC 2788
- DKC 2972
- DKC 2990
- DKC 3012
- DKC 3117
- DKC 3144
- DKC 3201
- DKC 3218
- DKC 3305
- DKC 3323
- DKC 3327
- DKC 3346
- DKC 3350
- DKC 3400
- DKC 3414
- DKC 3418
- DKC 3419
- DKC 3434
- DKC 3438
- DKC 3450
- DKC 3513
- DKC 3539
- DKC 3575
- DKC 3710
- DKC 3719
- DKC 3888
- DKC 3924
- DKC 3937
- DKC 3990
- DKC 4031
- DKC 4038
- DKC 4070
- DKC 4109
- DKC 4162
- DKC 4279
- DKC 4320
- DKC 4416
- DKC 4539
- DKC 4540
- DKC 4603
- DKC 4611
- DKC 4712
- DKC 4908
- DKC 5029
- DKC 5092
- DKC 5110
- DKC 5148
- DKC 5206
- DMH 585
- DMH591
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Pflanzenschutzmittel / Herbizid / Sencor® Liquid
Sencor® Liquid
Suspensionskonzentrat zur Unkraut- und Ungrasbekämpfung in Kartoffeln (Vor- oder Nachauflaufanwendung), Spargel, Möhre, Baumschulgehölzpflanzen und in der Sojabohne
BVL-Zulassungen
Ackerbau
Kartoffel - Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/00-001
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
Kartoffel - Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/00-002
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
Gemüsebau
Spargel - Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/00-003
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
Lückenindikationen
Ackerbau
Sojabohne - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/01-001
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Anwendungsbestimmungen
Gemüsebau
Spargel - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/02-001
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Anwendungsbestimmungen
Spargel - Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/02-002
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Anwendungsbestimmungen
Spargel - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/02-003
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Anwendungsbestimmungen
Möhre - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/02-004
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
Möhre - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/02-005
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
- - Zeitpunkt 1: 0,1 l/ha in 400 - 600 l/ha Wasser
- - Zeitpunkt 2: 0,2 l/ha in 400 - 600 l/ha Wasser
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
Zierpflanzenbau
Baumschulgehölzpflanzen - Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/02-006
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Anwendungsbestimmungen
Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt
Anwenderschutz/GHS
Signalwort: Achtung
EUH208: Enthält 1,2-Benzisothiazolin-3-on, 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H373: Kann die Organe (Blutkreislauf) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P260: Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P311:
BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Umgang mit dem unverdünnten Mittel
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels
SB199: Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS524: Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen mit schleppergekoppelten Geräten.
Kennzeichnungsauflagen Umwelt
EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN261: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN2842: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WMC1: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1