in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,000 l/ha Wasser Reihenbehandlung
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1,
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH915
WH915
In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 400 - 2,000 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Auflagen
WH915,
WH915
In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
WW764
WW764
Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 300 - 1,000 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 800 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Möhre - Echter Mehltau (Erysiphe heraclei) Anw.-Nr.: 007918-00/00-004
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Möhre
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
41 - 49
Schadorganismus/Zweck
Echter Mehltau (Erysiphe heraclei)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 800 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Möhre - Pythium violaeAnw.-Nr.: 007918-00/02-005
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Möhre
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Pythium violae
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Einarbeitungstiefe (bis 10 cm): 10 l/ha in 200 - 500 l/ha Wasser mit Einarbeitung in den Boden
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
vor der Saat
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm: 5 l/ha
Wartezeit in Tagen
N
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
Behandlung vorbeugend bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1,
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH915
WH915
In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm: 5 l/ha
Wartezeit in Tagen
N
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
WH915
WH915
In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm: 5 l/ha
Wartezeit in Tagen
N
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1,
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH915
WH915
In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Rosen - Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa)Anw.-Nr.: 007918-00/01-009
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Rosen
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
11 - 85
Schadorganismus/Zweck
Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm: 5 l/ha
Wartezeit in Tagen
N
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
WH915
WH915
In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
in der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Aufwand
4 l/ha in 100 - 1,500 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
Nutzung als Tafel- und Keltertraube/nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Auflagen
NW642-1,
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WG734
WG734
Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
in der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
2 l/ha in 100 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
4 l/ha in 100 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 300 - 1,000 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,000 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
1
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wurzel- und Knollengemüse - Rhizoctonia solani, Pythium-Arten (Pythium spp.)Anw.-Nr.: 007918-00/04-005
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Wurzel- und Knollengemüse
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Rhizoctonia solani, Pythium-Arten (Pythium spp.)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Einarbeitungstiefe (bis 10 cm): 10 l/ha in 200 - 500 l/ha Wasser mit Einarbeitung in den Boden
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
vor der Saat
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum, Alternaria Arten (Alternaria sp.)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 5, in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,000 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
1
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Aubergine, Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) - Echter Mehltau (Oidium neolycopersici)Anw.-Nr.: 007918-00/04-008
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Aubergine, Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
21 - 69
Schadorganismus/Zweck
Echter Mehltau (Oidium neolycopersici)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,000 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Fruchtgemüse - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)Anw.-Nr.: 007918-00/04-010
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Fruchtgemüse
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
12 - 89
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,000 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
1
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Fruchtgemüse - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)Anw.-Nr.: 007918-00/04-009
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Fruchtgemüse
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
12 - 89
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 800 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
1
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 800 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
1
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 800 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
1
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 150 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
1
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,000 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
1
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,000 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
1
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,000 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
1
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,000 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
1
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum, Alternaria Arten (Alternaria sp.)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 800 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
1
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,000 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
1
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Einarbeitungstiefe (bis 10 cm): 10 l/ha in 200 - 500 l/ha Wasser mit Einarbeitung in den Boden
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
vor der Saat
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,000 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
1
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Spinat und verwandte Arten - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorumAnw.-Nr.: 007918-00/04-047
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,200 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,000 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,200 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,500 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,000 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
1
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
4 l/ha in 200 - 2,000 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
1
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 9, in der Kultur bzw. je Jahr: 9
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,200 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
N
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1,200 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
N
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Zierpflanzen, Topfpflanzen (Topf- und Containerkulturen) - Pythium-Arten (Pythium spp.)Anw.-Nr.: 007918-00/05-002
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Zierpflanzen, Topfpflanzen (Topf- und Containerkulturen)
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Pythium-Arten (Pythium spp.)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
gießen
Aufwand
0,8 ml/m2 in 2 - 6 l Wasser/m2 (Topf- und Containerkulturen)
Wartezeit in Tagen
N
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Zierpflanzen, Topfpflanzen (Topf- und Containerkulturen) - Pythium-Arten (Pythium spp.)Anw.-Nr.: 007918-00/05-001
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Zierpflanzen, Topfpflanzen (Topf- und Containerkulturen)
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Pythium-Arten (Pythium spp.)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
gießen
Aufwand
0,8 ml/m2 in 2 - 6 l Wasser/m2 (Topf- und Containerkulturen)
Wartezeit in Tagen
N
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt
Anwenderschutz/GHS
Signalwort:
-
EUH401:
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SB001:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005:
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010:
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB166:
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02:
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Umgang mit dem unverdünnten Mittel
SS110-1:
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101:
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels
SB111:
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SS206:
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Kennzeichnungsauflagen Umwelt
EB001-2:
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NB6641:
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN3001:
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002:
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
VH650:
Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
Unser Prämienprogramm, Ihr Vorteil.
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Services
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