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Pflanzenschutzmittel / Herbizid / Husar® Plus

Husar® Plus

Herbizid zur Bekämpfung von Gemeinem Windhalm, Weidelgras-Arten, Rispen-Arten und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Wintergetreide (Winterweichweizen, -triticale, -roggen und Dinkel) und Sommergetreide (Sommerweichweizen, -gerste und -hartweizen)

BVL-Zulassungen

Ackerbau

Wintertriticale, Dinkel, Winterweichweizen, Winterroggen - Weidelgras-Arten, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 027603-00/00-001

Status
Zulassung, bis 31.03.2033
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Wintertriticale, Dinkel, Winterweichweizen, Winterroggen
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
13 - 32
Schadorganismus/Zweck
Weidelgras-Arten, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,2 l/ha in 100 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen, Frühjahr
Anwendungsbestimmungen
NT103,
NW609-1,
NW800
Auflagen
WH9161,
WP710

Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhartweizen - Flug-Hafer, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 027603-00/00-002

Status
Zulassung, bis 31.03.2033
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhartweizen
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
13 - 30
Schadorganismus/Zweck
Flug-Hafer, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,15 l/ha in 100 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen, Frühjahr
Anwendungsbestimmungen
NT103
Auflagen
NW642-1,
WH9161,
WP710

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

  • GHS05
  • GHS09

Signalwort: Gefahr

EUH208: Enthält Alkohole, ethoxyliert, methyliert. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

H315: Verursacht Hautreizungen.

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Umgang mit dem unverdünnten Mittel

  • Augenschutz
  • Fußschutz
  • Handschutz
  • Schutzkleidung
  • Schutzschürze

SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels

SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.

WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

WMB: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B

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