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Serenade® ASO
Biologisches Produkt zur Befallsminderung von pilzlichen Krankheiten im Gemüse-, Obst-, Acker-, Wein-, Hopfen- und Zierpflanzenbau
Obstbau
Erdbeere - Botrytis cinerea
Anw.-Nr.: 007918-00/00-001
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis cinerea
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 400 - 2000 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Auflagen
WH915,
In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
WW764
Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Erdbeere - Botrytis cinerea
Anw.-Nr.: 007918-00/02-008
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis cinerea
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200-1000 l/ha Wasser (Reihenbehandlung) Reihenbehandlung
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1,
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH915
In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Gemüsebau
Möhre - Möhrenschwärze (Alternaria dauci)
Anw.-Nr.: 007918-00/00-003
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Möhrenschwärze (Alternaria dauci)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200-800 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Möhre - Echter Mehltau (Erysiphe heraclei)
Anw.-Nr.: 007918-00/00-004
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Echter Mehltau (Erysiphe heraclei)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200-800 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Salate - Botrytis cinerea
Anw.-Nr.: 007918-00/00-005
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis cinerea
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 5, in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 300-1000 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Salate - Botrytis cinerea
Anw.-Nr.: 007918-00/00-008
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis cinerea
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 300-1000 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Aubergine, Tomate, Gemüsepaprika - Botrytis cinerea
Anw.-Nr.: 007918-00/00-011
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Aubergine, Tomate, Gemüsepaprika
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis cinerea
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm: 4 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Pflanzengröße 50-125 cm: 6 l/ha in 900 l/ha Wasser
- Pflanzengröße über 125 cm: 8 l/ha in 1200 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Salate - Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/01-001
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1.000 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Tomate - Pseudomonas syringae, Xanthomonas sp.
Anw.-Nr.: 007918-00/01-002
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Pseudomonas syringae, Xanthomonas sp.
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm: 4 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Pflanzengröße 50 - 125 cm: 6 l/ha Wasser
- Pflanzengröße über 125 cm: 8 l/ha in 1.200 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Gemüsepaprika - Pseudomonas syringae, Xanthomonas sp.
Anw.-Nr.: 007918-00/01-003
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Gemüsepaprika
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Pseudomonas syringae, Xanthomonas sp.
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm: 4 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Pflanzengröße 50 - 125 cm: 6 l/ha Wasser
- Pflanzengröße über 125 cm: 8 l/ha in 1.200 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Aubergine - Pseudomonas syringae, Xanthomonas sp.
Anw.-Nr.: 007918-00/01-004
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Pseudomonas syringae, Xanthomonas sp.
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm: 4 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Pflanzengröße 50 - 125 cm: 6 l/ha Wasser in 900 l/ha Wasser
- Pflanzengröße über 125 cm: 8 l/ha in 1.200 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Tomate - Fusarium-Arten
Anw.-Nr.: 007918-00/01-005
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Fusarium-Arten
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
10 l/ha in 200 - 500 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Gemüsepaprika - Fusarium-Arten
Anw.-Nr.: 007918-00/01-006
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Gemüsepaprika
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Fusarium-Arten
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
10 l/ha in 200 - 500 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Aubergine - Fusarium-Arten
Anw.-Nr.: 007918-00/01-007
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Fusarium-Arten
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
10 l/ha in 200 - 500 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Möhre - Pythium violae
Anw.-Nr.: 007918-00/02-005
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Pythium violae
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Einarbeitungstiefe (bis 10 cm): 10 l/ha in 200-500 l/ha Wasser mit Einarbeitung in den Boden
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
vor der Saat
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Zierpflanzenbau
Zierpflanzen (ausg. Ziergehölze) - Echte Mehltaupilze
Anw.-Nr.: 007918-00/01-008
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Zierpflanzen (ausg. Ziergehölze)
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Echte Mehltaupilze
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm: 5 l/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
WH915
In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Rosen - Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa)
Anw.-Nr.: 007918-00/01-009
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm: 5 l/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
WH915
In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Zierpflanzen (ausg. Ziergehölze) - Echte Mehltaupilze
Anw.-Nr.: 007918-00/02-009
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Kultur/Objekt
Zierpflanzen (ausg. Ziergehölze)
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Echte Mehltaupilze
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm:5 l/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
Behandlung vorbeugend bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1,
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH915
In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Rosen - Echte Mehltaupilze
Anw.-Nr.: 007918-00/02-010
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Echte Mehltaupilze
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm: 5 l/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1,
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH915
In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Weinbau
Weinrebe - Botrytis cinerea
Anw.-Nr.: 007918-00/02-001
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis cinerea
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Aufwand
4 l/ha in 100-1500 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen:
Nutzung als Tafel- und Keltertraube/nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Auflagen
NN134,
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NW642-1,
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WG734
Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
Ackerbau
Raps - Sclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.)
Anw.-Nr.: 007918-00/02-002
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Sclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
2 l/ha in 100-400 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Zuckerrübe - Cercospora beticola
Anw.-Nr.: 007918-00/02-003
Status
Zulassung, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Cercospora beticola
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
4 l/ha in 100-400 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Gemüsebau
Frische Kräuter - Botrytis cinerea, Echte Mehltaupilze
Anw.-Nr.: 007918-00/03-001
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Kultur/Objekt
Frische Kräuter
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis cinerea, Echte Mehltaupilze
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 300 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Frische Kräuter - Botrytis cinerea, Echte Mehltaupilze
Anw.-Nr.: 007918-00/03-002
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Frische Kräuter
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis cinerea, Echte Mehltaupilze
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 300 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wurzel- und Knollengemüse - Alternaria-Arten (Alternaria sp.), Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-001
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Kultur/Objekt
Wurzel- und Knollengemüse
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Alternaria-Arten (Alternaria sp.), Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Radieschen - Alternaria-Arten (Alternaria sp.), Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-004
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Alternaria-Arten (Alternaria sp.), Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 5, in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Wurzel- und Knollengemüse - Rhizoctonia solani, Pythium-Arten (Pythium spp.)
Anw.-Nr.: 007918-00/04-005
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Kultur/Objekt
Wurzel- und Knollengemüse
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Rhizoctonia solani, Pythium-Arten (Pythium spp.)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
10 l/ha in 200 - 500 l Wasser/ha (Einarbeitungstiefe (bis 10 cm) mit Einarbeitung in den Boden
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
vor der Saat
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Sprossgemüse - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum, Alternaria Arten (Alternaria sp.)
Anw.-Nr.: 007918-00/04-007
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Sprossgemüse
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum, Alternaria Arten (Alternaria sp.)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 5, in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Aubergine, Gemüsepaprika, Tomate - Echter Mehltau (Oidium neolycopersici)
Anw.-Nr.: 007918-00/04-008
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Aubergine, Gemüsepaprika, Tomate
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Echter Mehltau (Oidium neolycopersici)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Fruchtgemüse - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)
Anw.-Nr.: 007918-00/04-009
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Fruchtgemüse
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Fruchtgemüse - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)
Anw.-Nr.: 007918-00/04-010
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Kultur/Objekt
Fruchtgemüse
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Buschbohne, Erbse - Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-011
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Buschbohne, Erbse
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 600 - 3000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Buschbohne - Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-012
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 800 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Speiselinse - Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-013
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Kultur/Objekt
Speiselinse
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 800 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Brokkoli, Blumenkohl - Xanthomonas sp.
Anw.-Nr.: 007918-00/04-020
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Kultur/Objekt
Brokkoli, Blumenkohl
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Xanthomonas sp.
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 800 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Ölrauke - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-022
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Chicoree - Sclerotinia sclerotiorum, Alternaria-Arten (Alternaria sp.)
Anw.-Nr.: 007918-00/04-023
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Sclerotinia sclerotiorum, Alternaria-Arten (Alternaria sp.)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 150 - 400 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Weißkohl - Xanthomonas sp.
Anw.-Nr.: 007918-00/04-032
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Xanthomonas sp.
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kümmel - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-034
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Gemeine Nachtkerze - Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-035
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Kultur/Objekt
Gemeine Nachtkerze
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Salat-Arten - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-036
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Salat-Arten
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Salat-Arten - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-037
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Kultur/Objekt
Salat-Arten
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Gemüsefenchel - Pythium
Anw.-Nr.: 007918-00/04-039
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Gemüsefenchel
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Pythium
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 500 l Wasser/ha (Einarbeitungstiefe (bis 10 cm) mit Einarbeitung in den Boden
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
vor der Saat
Teekräuter - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum, Alternaria Arten (Alternaria sp.)
Anw.-Nr.: 007918-00/04-041
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum, Alternaria Arten (Alternaria sp.)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 800 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kohlrabi - Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-043
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Kohlrabi - Sclerotinia sclerotiorum, Pythium
Anw.-Nr.: 007918-00/04-044
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Sclerotinia sclerotiorum, Pythium
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Blattkohle - Rhizoctonia solani, Pythium
Anw.-Nr.: 007918-00/04-045
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Rhizoctonia solani, Pythium
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
10 l/ha in 200 - 500 l Wasser/ha (Einarbeitungstiefe (bis 10 cm) mit Einarbeitung in den Boden
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
vor der Saat
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Zuchtpilze - Trichoderma aggressivum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-046
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Trichoderma aggressivum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 10
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,04 l/100 kg Substrat in 0,25 - 0,3 l Wasser/100 kg
Substrat Substratbehandlung
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Spinat und verwandte Arten - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-047
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Spinat und verwandte Arten
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Spinat und verwandte Arten - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-048
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Kultur/Objekt
Spinat und verwandte Arten
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Speisezwiebel, Winterheckenzwiebel - Botrytis squamosa
Anw.-Nr.: 007918-00/04-049
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Speisezwiebel, Winterheckenzwiebel
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis squamosa
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Bleichsellerie - Septoria-Arten (Septoria spp.)
Anw.-Nr.: 007918-00/04-052
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Bleichsellerie
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Septoria-Arten (Septoria spp.)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 5, in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Obstbau
Johannisbeerartiges Beerenobst - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echte Mehltaupilze
Anw.-Nr.: 007918-00/04-002
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Johannisbeerartiges Beerenobst
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echte Mehltaupilze
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Johannisbeerartiges Beerenobst - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echte Mehltaupilze
Anw.-Nr.: 007918-00/04-003
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Kultur/Objekt
Johannisbeerartiges Beerenobst
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echte Mehltaupilze
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Himbeerartiges Beerenobst - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sphaerotheca
Anw.-Nr.: 007918-00/04-014
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Himbeerartiges Beerenobst
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sphaerotheca
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1200 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Himbeerartiges Beerenobst - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sphaerotheca
Anw.-Nr.: 007918-00/04-015
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Kultur/Objekt
Himbeerartiges Beerenobst
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sphaerotheca
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1200 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Arguta-Kiwi - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae)
Anw.-Nr.: 007918-00/04-016
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Arguta-Kiwi
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1200 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Arguta-Kiwi - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae)
Anw.-Nr.: 007918-00/04-017
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Kultur/Objekt
Arguta-Kiwi
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1200 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kiwi-Arten (ausg. Arguta-Kiwi) - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echte Mehltaupilze
Anw.-Nr.: 007918-00/04-018
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Kultur/Objekt
Kiwi-Arten (ausg. Arguta-Kiwi)
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echte Mehltaupilze
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1500 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kiwi-Arten (ausg. Arguta-Kiwi) - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echte Mehltaupilze
Anw.-Nr.: 007918-00/04-019
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Kiwi-Arten (ausg. Arguta-Kiwi)
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echte Mehltaupilze
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1500 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Ackerbau
Buchweizen - Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-024
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Zierpflanzenbau
Zierpflanzen - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-025
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Kultur/Objekt
Zierpflanzen
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 9, in der Kultur bzw. je Jahr: 9
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1200 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Zwiebelgewächse (Zierpflanzen) - Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum
Anw.-Nr.: 007918-00/04-026
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Zwiebelgewächse (Zierpflanzen)
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
8 l/ha in 200 - 1200 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Zierpflanzen, Topfpflanzen - Pythium-Arten (Pythium spp.)
Anw.-Nr.: 007918-00/05-001
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Kultur/Objekt
Zierpflanzen, Topfpflanzen
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Pythium-Arten (Pythium spp.)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Aufwand
0,8 ml/m2 in 2 - 6 l Wasser/m2 (Topf- und Containerkulturen)
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Zierpflanzen, Topfpflanzen - Pythium-Arten (Pythium spp.)
Anw.-Nr.: 007918-00/05-002
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Kultur/Objekt
Zierpflanzen, Topfpflanzen
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Pythium-Arten (Pythium spp.)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Aufwand
0,8 ml/m2 in 2 - 6 l Wasser/m2 (Topf- und Containerkulturen)
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hopfenbau
Hopfen - Botrytis-Arten (Botrytis spp.)
Anw.-Nr.: 007918-00/04-042
Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 15.08.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Botrytis-Arten (Botrytis spp.)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
4 l/ha in 200 - 2000 l Wasser/ha
Weitere Erläuterungen:
nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Auflagen
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Anwenderschutz/GHS
Signalwort:
-
EUH401:
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SB001:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005:
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010:
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB166:
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02:
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Umgang mit dem unverdünnten Mittel
SS110-1:
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101:
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels
SB111:
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SS206:
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Kennzeichnungsauflagen Umwelt
EB001-2:
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NB6641:
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN3001:
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002:
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
VH650:
Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
WMFF6:
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): F6