Agrar Magazin / AgrarDialog

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AgrarDialog

Wie sicher sind unsere Lebensmittel?

Viele Verbraucher sind verunsichert, wenn es um Pflanzenschutz geht. Nicht selten fürchten sie Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oft mehr als Salmonellen und Schimmel in Lebensmitteln. Wissen zu den Fakten hilft, die Diskussion zu versachlichen und Vertrauen zu stärken. Doch wie klärt man am besten auf, wenn Konsumenten am Feldrand oder im Hofladen den Einsatz von Herbiziden und Co. ansprechen oder gar verurteilen? Wir haben die häufigsten Fragen aus vier Themenbereichen zusammengestellt. Und so einfach und verständlich wiemöglich beantwortet - korrekt, aber ohne Fachchinesisch. Denn wir sind überzeugt: Wissen schafft Vertrauen.

Werden Lebensmittel genügend auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln getestet?

Noch nie waren Lebensmittel so sicher wie heute. Regelmäßige Untersuchungen der Überwachungsbehörden auf deutscher und europäischer Ebene bestätigen das. Werden die Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Einzelfall überschritten, sind sie nicht verkehrsfähig. Für diese Qualitätssicherung sorgen in Deutschland die staatliche Lebensmittelkontrolle und der Verbraucherschutz. Zusätzlich führt der Handel eigene Kontrollen durch.

Warum werden immer wieder Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln gefunden?

Mit moderner Analytik können wir auch geringste Spuren nachweisen. Solange diese unter der zulässigen Höchstmenge liegen, stellen sie kein Risiko für Mensch und Tier dar. So, wie Medikamente verabreicht werden, so setzt auch der Landwirt beim Pflanzenschutz die Mittel sehr gezielt ein. Die für den Einsatz zulässigen Mengen werden im Zulassungsverfahren in der Weise festgelegt, dass bei Anwendung gemäß der Gebrauchsanweisung nachgewiesene Rückstände keine Relevanz im Hinblick auf den Verbraucherschutz haben.
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Sind bereits geringste Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln schädlich für die Gesundheit?

Nein. Für jede behördlich zugelassene chemische Verbindung gilt, dass bei korrekter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier eintreten dürfen. Bei der Festlegung der Höchstmengen für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wird zum Schutz der Verbraucher ein hoher Sicherheitsfaktor eingerechnet. Dieser Faktor beträgt 100. Selbst wenn der Höchstwert im Einzelfall geringfügig überschritten sein sollte, bedeutet das kein gesundheitliches Risiko. Dennoch steht fest: Wird der Grenzwert überschritten, ist die Ware nicht verkehrsfähig und darf somit nicht verkauft werden.
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