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Pflanzenschutzmittel / Herbizid / Sencor® Liquid

Sencor® Liquid

Suspensionskonzentrat zur Unkraut- und Ungrasbekämpfung in Kartoffeln (Vor- oder Nachauflaufanwendung), Spargel, Möhre, Baumschulgehölzpflanzen und in der Sojabohne

BVL-Zulassungen

Ackerbau

Kartoffel - Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/00-001

Status
Zulassung, bis 31.07.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Kartoffel
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,9 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
42
Anwendungszeitpunkt
vor dem Auflaufen, kurz vor dem Durchstoßen
Anwendungsbestimmungen
NT103,
NW605-1+NW606,
NW706
Auflagen
WH9161,
WP711

Kartoffel - Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/00-002

Status
Zulassung, bis 31.07.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Kartoffel
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,6 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
42
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen bis 5 cm Kartoffelhöhe
Anwendungsbestimmungen
NT102,
NW609-1,
NW701
Auflagen
WH9161,
WP711

Gemüsebau

Spargel - Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/00-003

Status
Zulassung, bis 31.07.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Spargel
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,9 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
7 bzw. F (nach der Ernte)
Weitere Erläuterungen:
Ertragsanlagen; ab 2. Standjahr
Anwendungszeitpunkt
vor der Stechperiode nach dem Aufrichten der Dämme oder nach der Stechperiode nach Einebnen der Dämme
Anwendungsbestimmungen
NT103,
NW605-1+NW606,
NW706
Auflagen
WH9161,
WP711

Lückenindikationen

Ackerbau

Sojabohne - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/01-001

Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 31.07.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Sojabohne
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
bis 07
Schadorganismus/Zweck
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,4 l/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
vor dem Auflaufen
Anwendungsbestimmungen
NT101,
NW609-1,
NW701

Gemüsebau

Spargel - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/02-001

Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 31.07.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Spargel
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,5 l/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
Junganlagen
Anwendungszeitpunkt
nach dem Durchstoßen, nach dem Auflaufen der Unkräuter
Anwendungsbestimmungen
NT102,
NW609-1

Spargel - Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/02-002

Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 31.07.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Spargel
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,75 l/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
Junganlagen
Anwendungszeitpunkt
7-10 Tage nach dem Pflanzen im Pflanzjahr, vor dem Durchstoßen
Anwendungsbestimmungen
NT102,
NW605-1+NW606,
NW701

Spargel - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/02-003

Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 31.07.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Spargel
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,45 l/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
Ertragsanlagen, ab 2. Standjahr
Anwendungszeitpunkt
vor der Stechperiode und nach der Stechperiode
Anwendungsbestimmungen
NT102,
NW605-1+NW606,
NW800

Möhre - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/02-004

Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 31.07.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Möhre
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
13 - 14
Schadorganismus/Zweck
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,3 l/ha in 400 - 600 l Wasser/ha
Wartezeit in Tagen
42
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen
Anwendungsbestimmungen
NT101
Auflagen
NW642-1

Möhre - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/02-005

Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 31.07.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Möhre
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
12 - 15
Schadorganismus/Zweck
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand

Zeitpunkt 1: 0,1 l/ha in 400 - 600 l Wasser/ha
Zeitpunkt 2: 0,2 l/ha
in 400 - 600 l Wasser/ha

im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Wartezeit in Tagen
42
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen
Anwendungsbestimmungen
NT101
Auflagen
NW642-1

Zierpflanzenbau

Baumschulgehölzpflanzen - Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut) Anw.-Nr.: 007191-00/02-006

Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 31.07.2024
Anwendungsbereich
Stellflächen (Freiland); nicht durch Folie abgedeckt
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Baumschulgehölzpflanzen
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,75 l/ha in 200 - 400 l Wasser/ha keine Überkopfbehandlung
Wartezeit in Tagen
N
Anwendungszeitpunkt
vor der ersten Nutzung, vor dem Auflaufen der Unkräuter
Anwendungsbestimmungen
NT102,
NW605-1+NW606,
NW701,
NW800

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

  • GHS08
  • GHS09

Signalwort: Achtung

EUH208: Enthält 1,2-Benzisothiazolin-3-on, 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

H373: Kann die Organe (Blutkreislauf) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P260: Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P308+P311: BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

Umgang mit dem unverdünnten Mittel

  • Handschutz

SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels

  • Fußschutz
  • Gesichtsschutz
  • Handschutz
  • Kopfschutz
  • Schutzkleidung

SB199: Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.

SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

SS524: Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen mit schleppergekoppelten Geräten.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

NN261: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.

NN2842: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.

NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.

WMC1: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1

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