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Reichen Sie die dazugehörigen Rechnungen aus 2025 zwischen dem 01.04.-30.09.2025 bei Premeo ein.
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Die genauen Umrechnungsfaktoren von Liter und Einheiten zu Hektar und weitere Details finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen.
Bares ist Wahres: Aus diesem Grund können Sie jetzt an einer ganz besonderen Aktion teilnehmen. Kaufen Sie bis zum 31.10.2024 mindestens 60 Liter frei kombinierbar Ascra Xpro, Input Triple, Skyway Xpro und/oder Prosaro und erhalten Sie neben den regulären Bonuspunkten 2 € pro Liter nach Ablauf der Aktion auf Ihr Konto ausbezahlt. Hierfür benötigen wir eine gültige Bankverbindung. Eine Teilnahme ist nur mit Konto in Deutschland möglich.
Die dazugehörigen Rechnungen können Sie während des gesamten Aktionszeitraums mit der Premeo-Rechnungsscanfunktionalität hochladen. Die Auszahlung erfolgt am Ende des Aktionszeitraums.
Die angegebene Bankverbindung wird nur zum Zwecke der Auszahlung verwendet und nach Auszahlung gelöscht.
Auch in diesem Jahr können Sie von einer optimierten Dekalb Raps-Aktion profitieren! Kaufen Sie zwischen dem 01.05. und 31.12.2024 DEKALB-Hybride Ihrer Wahl und Sie erhalten bei fünf Einheiten einen Gutscheincode für eine MagicTrap, bei zehn Einheiten sogar einen Gutscheincode für zwei MagicTraps. Die dazugehörigen Rechnungen können Sie bis zum 31.03.2025 einreichen. Der Gutscheincode wird Ihnen automatisch per Email zugesendet.
» Teilnahmebedingungen DEKALB Raps + MagicTrap (PDF)
Aktion 01.02.–31.12.2024
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Schnell sein lohnt sich! Kaufen Sie Flint im Frühbezug und sichern Sie sich Doppelte Punkte. Um an der Aktion teilzunehmen, müssen Sie sich in Ihrem Premeo-Kundenkonto unter „Aktionen“ zu dieser Aktion anmelden, bis zum 15.06.2024Flint kaufen und die dazugehörige Rechnung mit einem Rechnungsdatum 01.02.2024-15.06.2024 per Web oder in der App hochladen. Die Zusatzpunkte werden Ihnen spätestens 6 Monate nach dem Hochladen gutgeschrieben.
Überzeugen Sie sich selbst von dem Rechnungsscan unseres Bonusprogramms PREMEO, indem Sie die Gutscheinrechnung, die Sie auf einer Veranstaltung oder von Ihrem Vertriebsberater erhalten haben, abfotografieren oder einscannen und nach Login unter www.premeo.de oder über die Premeo-App einreichen.
Teilnahmebedingungen für das Bayer CropScience Bonusprogramm Premeo
Gültig ab 01.08.2024
Teil A. Teilnahmebedingungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
1. Anwendungsbereich und Teilnahmevoraussetzungen
Die unter Teil A. aufgeführten Teilnahmebedingungen regeln die Nutzung des Bonusprogramms Premeo der Bayer CropScience Deutschland GmbH („BCSD“), insbesondere den in dessen Rahmen erfolgenden Erwerb und die Einlösung von Bonuspunkten durch teilnehmende natürliche oder juristische Personen („Prämienberechtigte“) in ihrer Eigenschaft als Inhaber eines oder mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe.
Start des Bonusprogramms war der 01. Januar 2008. Das Programm ist hinsichtlich seiner Laufzeit nicht befristet.
Das Bonusprogramm gilt für alle während seiner Laufzeit in Deutschland auf den Markt gebrachten Pflanzenschutzprodukte und Saatgut, die von BCSD auf der Liste der teilnehmenden Produkte genannt werden („teilnehmende Produkte“). Diese Liste ist jederzeit in ihrer aktuell gültigen Fassung auf der Bonusprogramm-Webseite von BCSD unter www.agrar.bayer.de („Webseite“) abrufbar. BCSD behält sich vor, jederzeit Änderungen an den teilnehmenden Produkten vorzunehmen, indem zusätzliche Produkte der Liste hinzugefügt oder Produkte aus der Liste gestrichen werden.
Prämienberechtigter kann jede juristische oder volljährige natürliche Person werden, die
Inhaber eines oder mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe („teilnehmende Betriebe“) ist, der oder die teilnehmenden Produkte verbraucht/-en und am Bonusprogramm teilnimmt bzw. teilnehmen,
über eine gültige E-Mail-Adresse und über eine Lieferadresse in Deutschland (außer Helgoland) verfügt und
teilnehmende Produkte in Deutschland zum Zweck des eigenen Verbrauchs im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb erwirbt.
In keinem Fall teilnahme- und prämienberechtigt sind Großhändler oder Wiederverkäufer.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an dem Bonusprogramm von BCSD besteht nicht.
2. Anmeldung zum Bonusprogramm; Bonuskonto
Der Zugang zum Bonusprogramm ist über die Webseite oder die Premeo-App möglich.
Ein Bonuskonto kann nur auf den Namen des Inhabers eines landwirtschaftlichen Betriebes angelegt werden, sofern nichts anderes in diesen Teilnahmebedingungen festgelegt ist. Wird ein Bonuskonto auf den Namen einer anderen Person als den Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes angelegt, so kann BCSD dieses Konto auf den Namen des Inhabers des landwirtschaftlichen Betriebes umschreiben. Nur dieser ist zur Führung des Bonuskontos und zur Einlösung von Bonuspunkten berechtigt.
Pro Prämienberechtigten kann nur ein Bonuskonto geführt werden. Verfügt der Prämienberechtigte über mehrere selbstständige landwirtschaftliche Betriebe mit jeweils unterschiedlicher postalischer Anschrift, so kann er sein Bonuskonto auf einen dieser Betriebe anlegen, oder sich als Vertreter einer Sammelgemeinschaft freischalten lassen und Bonuspunkte, die er in seinem/seinen anderen landwirtschaftlichen Betrieb(en) sammelt, gemäß Teil B. als Vertreter einer Sammelgemeinschaft bündeln oder für jeden selbstständigen landwirtschaftlichen Betrieb ein selbständiges Bonuskonto anlegen.
Für die Teilnahme am Bonusprogramm muss der Prämienberechtigte oder ein von ihm Bevollmächtigter in seinem Namen ein Premeo-Konto anlegen. Die Teilnahmeberechtigung für das Bonusprogramm ist von der vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe aller bei der Anmeldung und der Freischaltung für das Bonusprogramm abgefragten Daten sowie von dem Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen und der datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung abhängig. Im Falle von unvollständigen und/oder fehlerhaften Angaben behält BCSD sich vor, den Prämienberechtigten von der Teilnahme am Bonusprogramm auszuschließen.
Mit Anmeldung zur Teilnahme am Bonusprogramm sind bestimmte Angaben des Inhabers des landwirtschaftlichen Betriebes notwendig. Diese können im Registrierungsformular auf der Webseite übermittelt werden. Der Prämienberechtigte stimmt zu, dass BCSD ihn in Zuge der Anmeldung und Überprüfung seiner Angaben kontaktieren darf. Nach erfolgreicher Erstanmeldung kann der Prämienberechtigte sich jederzeit mit seinen Zugangsdaten bei Premeo anmelden und sein Bonuskonto nutzen.
Bei Anlage eines Bonuskontos hat der Prämienberechtigte bzw. der für ihn handelnde Bevollmächtigte eine natürliche Person (dies können auch der Prämienberechtigte oder der für ihn handelnde Bevollmächtigte selbst sein) als „Bonusverantwortlichen“ zu benennen. Der Bonusverantwortliche gilt als bevollmächtigter Vertreter des Prämienberechtigten im Hinblick auf die Abgabe und Entgegennahme aller im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm stehenden Erklärungen. Der Prämienberechtigte kann die Benennung des Bonusverantwortlichen jederzeit ändern.
Der Prämienberechtigte kann weiteren Mitarbeitern (technisch bis zu maximal 98) seines Betriebes die Möglichkeit einräumen, mit Wirkung für ihn an dem Bonusprogramm teilzunehmen und hierzu Unterkonten anzulegen. Solche Unterkonten verfügen nicht über eigene Punktekonten, sondern sind dem Bonuskonto des Prämienberechtigten zugeordnet. Handlungen dieser Mitarbeiter wirken sich somit direkt auf das Bonuskonto des Prämienberechtigten aus. Das Anlegen eines Unterkontos gilt mit Wirkung für das Bonuskonto des Prämienberechtigten. BCSD wird den Prämienberechtigten über Verfügungen, insbesondere über Prämienbestellungen über die seinem Konto zugeordneten Unterkonten, informieren.
Jeder Prämienberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten Unbefugten nicht bekannt werden. Sollten dem Prämienberechtigten Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein Dritter unbefugt Kenntnis von den persönlichen Zugangsdaten erlangt hat, hat der Prämienberechtigte unverzüglich BCSD hiervon in Kenntnis zu setzen und ebenso unverzüglich sein Passwort zu ändern.
3. Gutschrift und Rückbuchung von Bonuspunkten; Information über den Kontostand
In der Premeo-App oder über die Webseite können nach dem Login mit der Rechnungsscan-Funktionalität Rechnungen gescannt oder hochgeladen und Premeo-Bonuspunkte für teilnehmende Produkte gesammelt werden, sofern deren Erwerb aus der Rechnung ersichtlich ist. Auf anderem Wege als unter Nutzung der Rechnungsscan-Funktionalität kann für teilnehmende Produkte eine Punktegutschrift nur erfolgen, soweit dies in diesen Teilnahmebedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.
Die Rechnungen müssen für den Scan- bzw. Hochlade-Vorgang sämtliche folgende Voraussetzungen erfüllen:
Es werden nur Rechnungen für die Punktevergabe berücksichtigt, die in dem Kalenderjahr, aus dem auch die Rechnung gemäß Rechnungsdatum stammt, oder spätestens im ersten Quartal des auf das Rechnungsdatumsjahres folgenden Jahres, eingereicht werden.
Nur Rechnungen von Händlern an landwirtschaftliche Betriebe oder von Händlern an Lohnunternehmer können eingereicht werden. Rechnungen von Lohnunternehmern an landwirtschaftliche Betriebe können nicht berücksichtigt werden.
Nur gut leserliche Rechnungen können für die Punktevergabe berücksichtigt werden.
Es werden für die Punktevergabe nur Produkte berücksichtigt, bei denen aus der Rechnung eindeutig hervorgeht, dass es sich um ein originales, teilnehmendes Produkt handelt, bei dem eine zum Bayer-Konzern gehörende Gesellschaft in Deutschland die Zulassungsinhaberin ist.
Rechnungen, die für die Punktevergabe eingereicht werden, müssen leserliche Angaben zum Händler und Empfänger der Rechnung haben (der Empfänger muss identisch zu den BCSD bekannten Angaben im Bonuskonto, z.B. Name, Straße und Hausnummer, sein oder es liegen Teilnahmeübertragungen vor, siehe auch Teil B, 1. V), Rechnungsnummer, Rechnungsdatum sowie zu Mengen/Gebindegrößen der gekauften teilnehmenden Produkte enthalten.
Handgeschriebenen Rechnungen werden nicht akzeptiert.
Lieferscheine können ebenfalls nicht berücksichtigt werden, sofern diese Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vorsehen.
Durch Absenden jeder gescannten Rechnung innerhalb der Premeo-App oder auf der Webseite bestätigt jeder Prämienberechtigte, dass er die Rechnung nur einmalig für den Erwerb von Premeo-Bonuspunkten genutzt hat und sicherstellt, dass dieselbe Rechnung nicht ein weiteres Mal eingereicht und zum Erwerb von Premeo-Bonuspunkten genutzt wird.
Es ist ausnahmsweise möglich, anstelle von Rechnungen mittels sog. „Handelsaufstellungen“ durch Nutzung der Rechnungsscan-Funktionalität Premeo-Bonuspunkte zu sammeln. Unter „Handelsaufstellungen“ im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen versteht man eine auf ein Kalenderjahr bezogene Liste, ausgestellt vom verkaufenden Händler, in der bestätigt wird, welche teilnehmenden Produkte in welchen Mengen im genannten Zeitraum erworben wurden. Handelsaufstellungen müssen die gleichen Voraussetzungen wie Rechnungen entsprechend Teil A. Ziff. 3. I erfüllen sowie zusätzlich kumulativ folgende Bedingungen:
In der Handelsaufstellung müssen die vollständigen Namen und Adressen (postalische Anschrift) sowohl des Händlers als auch des Empfängers der vom Empfänger käuflich erworbenen Waren erkennbar sein. Die Daten des Empfängers müssen identisch zu den BCSD im Bonuskonto vorliegenden Daten des jeweiligen Prämienberechtigten sein.
Von demselben Händler, von dem einen Handelsaufstellung eingereicht wird, darf vom jeweiligen Prämienberechtigten in dem betreffenden Geschäftsjahr keine Rechnung eingereicht werden.
Es wird nur eine Handelsaufstellung pro Händler pro Kalenderjahr für die Punktevergabe beim jeweiligen Prämienberechtigten berücksichtigt.
Aus der Handelsaufstellung muss erkennbar sein, dass der jeweiligen Prämienberechtigte, die sich aus der Handelsaufstellung ergebenen teilnahmeberechtigten Produkte tatsächlich käuflich erworben hat, die Ware an ihn geliefert und vom ihm bezahlt wurde.
BCSD behält sich das Recht vor, für eingereichte Handelsaufstellungen stichprobenartig Rechnungen als tatsächlichen Kaufbeleg der eingereichten Handelsaufstellung einzufordern. Wenn diese Kaufbelege dann vom Prämienberechtigten nicht, nicht vollständig oder nicht innerhalb der gesetzten Frist der BCSD zur Verfügung gestellt werden, behält sich die BCSD das Recht vor, Bonuspunkte in entsprechender Menge abzuerkennen oder den Prämienberechtigten von der Teilnahme an dem Bonusprogramm auszuschließen.
Teilnehmende Produkte, für die Premeo-Bonuspunkte gesammelt werden können, werden in der Premeo-Punkteliste kenntlich gemacht und auf der Webseite veröffentlicht. Dort wird auch die genaue Höhe der zu vergebenden Premeo-Bonuspunkte zu den teilnehmenden Produkten angezeigt. Die Gutschrift der Premeo-Bonuspunkte auf das Bonuskonto erfolgt, sofern die in diesen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
BCSD erhält keinen Zugriff auf direkte Kopien von Rechnungen bzw. Handelsaufstellungen, die mit der Rechnungsscan-Funktionalität eingescannt werden. Von BCSD beauftragte externe Dienstleister werden diese in einer sicheren und geschützten IT-Umgebung (beispielsweise einer Cloud) aufbewahren und sie vor Veränderung, Vernichtung und Beschädigung schützen. Diese externen Dienstleister dürften die Rechnungen weder für eigene Zwecke nutzen noch ohne Weisung von BCSD weitergeben. BCSD erhält von den externen Dienstleistern nur Zugriff auf geschwärzte Rechnungen zu Dokumentationszwecken und um die ordnungsgemäße Vergabe der Premeo-Bonuspunkte überprüfen zu können. „Geschwärzte Rechnungen“ bedeutet, dass in Bezug auf sämtliche in einer Rechnung genannten Produkte, inklusive der teilnehmenden Produkte, in jedem Fall die Preise von den externen Dienstleistern unkenntlich gemacht werden. Der Prämienberechtigte hat zudem die Möglichkeit, vor Einreichung der Rechnung andere Informationen, insbesondere zu Produkten, die nicht zu den teilnehmenden Produkten gehören, selbst unkenntlich zu machen.
BCSD behält sich vor, die Rechnungsscan-Funktionalität jederzeit abzuschalten und diese Funktionalität aus der Premeo-App oder auch der Webseite ganz zu entfernen. Hierüber wird BCSD auf der Webseite informieren. Die bis dahin gesammelten Premeo-Bonuspunkte bleiben davon unberührt.
Nach der so erfolgten Einreichung einer Rechnung bzw. Handelsaufstellung werden dem Bonuskonto Bonuspunkte gutgeschrieben, deren Anzahl von der Produktart und der Packungsgröße der erworbenen teilnehmenden Produkte abhängt. BCSD behält sich vor, die Liste der teilnehmenden Produkte jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und insbesondere einzelne Produkte vom Bonusprogramm auszunehmen oder ihm hinzuzufügen und/oder die Anzahl der für die einzelnen teilnehmenden Produkte vergebenen Bonuspunkte zu ändern. Änderungen der Liste werden von BCSD mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben, soweit sie die Verringerung von Bonuspunkten für ein Produkt oder das Ausscheiden eines Produkts aus dem Bonusprogramm zum Inhalt haben. Unbeabsichtigte Fehler oder Unrichtigkeiten in der Liste kann BCSD jederzeit auch ohne Vorankündigung korrigieren, selbst wenn dies zu einer Verringerung der Bonuspunkte führt, die nach der Liste einem Produkt zugeordnet sind.
Wird ein Produkt aus der Liste vollständig gestrichen, vergibt BCSD für einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten nach Wirksamwerden dieser Änderung noch die zuletzt für das betreffende Produkt gültig gewesenen Bonuspunkte, wenn – vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in diesen Teilnahmebedingungen – innerhalb dieser Nachfrist Rechnungen bzw. Handelsaufstellungen für das betreffende Produkt eingegeben werden. Maßgeblich für die Anzahl der vergebenen Bonuspunkte ist jeweils die Fassung der Liste gemäß Teil A. Ziff. 3. III., die zu dem Zeitpunkt gilt, an dem der Kauf des jeweiligen Produktes mit einer Rechnung nachgewiesen wird. Es besteht kein Rechtsanspruch des Prämienberechtigten auf Gutschrift von Bonuspunkten, soweit deren Anzahl auf unbeabsichtigten Fehlern oder Unrichtigkeiten in der Liste beruht.
BCSD behält sich vor, kurzfristig zur Bewerbung einzelner Produkte („Aktionsprodukte“) für diese Produkte zusätzliche Bonuspunkte („Aktionspunkte“) zu vergeben. Für welche Aktionsprodukte wie viele Aktionspunkte unter welchen Voraussetzungen und in welchem Aktionszeitraum erworben werden können, wird auf der Bonusprogramm-Webseite bekannt gegeben. Es gelten dann die dort jeweils veröffentlichten Bedingungen für die jeweilige Aktion. Gutgeschriebene Aktionspunkte werden - vorbehaltlich der Regelungen in Teil A Ziff. 5. IV. - wie gewöhnliche Bonuspunkte behandelt.
Es ist (vorbehaltlich der Regelungen in Abschnitt B. zur Teilnahme als Lohnunternehmer oder Sammelgemeinschaft) nicht gestattet, Rechnungen bzw. Handelsaufstellungen zum Erwerb von Bonuspunkten einzureichen, die sich nicht auf ein von dem Prämienberechtigten selbst erworbenes, in seinem Besitz befindliches und für den Verbrauch in seinem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb bestimmtes teilnehmendes Produkt beziehen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt BCSD zum Ausschluss des betreffenden Prämienberechtigten gemäß Teil A. Ziff. 7. BCSD ist auch ohne Ausschluss des betreffenden Prämienberechtigten berechtigt, diesem bereits gutgeschriebene Bonuspunkte, die aus einem Verstoß gegen das vorgenannte Verbot resultieren, nachträglich abzuerkennen und sein Bonuskonto entsprechend zu reduzieren.
Wurden Bonuspunkte bereits gutgeschrieben und möchte der Prämienberechtigte das Produkt an den Handel zurückgeben oder an einen Dritten weiterveräußern, ist der Prämienberechtigte verpflichtet, vor der Rück- oder Weitergabe des Produkts die Rückbuchung der Bonuspunkte durch BCSD über das Premeo Service-Center per E-Mail an service@premeo.de oder per Telefon unter 0800 / 577 3636 zu veranlassen. Bei Verstößen gegen die vorgenannte Verpflichtung zur Rückbuchung von Bonuspunkten ist BCSD berechtigt, die Rückbuchung unmittelbar vorzunehmen und im Wiederholungsfall den Prämienberechtigten gemäß Teil A. Ziff. 7. von der Teilnahme am Bonusprogramm auszuschließen.
Der aktuelle Kontostand kann vom Prämienberechtigten jederzeit auf der Webseite oder in der Bonusprogramm App eingesehen werden. Eine Übersicht über den Kontostand wird dem Prämienberechtigten in angemessenen Zeitabständen per E-Mail zur Verfügung gestellt. Diese Kontostandsmitteilung kann nicht abbestellt werden. Das Guthaben an Bonuspunkten auf dem Bonuskonto und alle Ansprüche des Prämienberechtigten aus diesem Guthaben sind nicht übertragbar.
4. Einlösung und Verfall gesammelter Bonuspunkte
Verfügbare Bonuspunkte können im Prämienshop eingelöst werden.
Zu jeder im Prämienshop angebotenen Prämie wird die Anzahl der dafür benötigten Bonuspunkte angegeben, sowie, falls relevant, die Anzahl der benötigten Bonuspunkte für den Versand. BCSD kann bei einzelnen Prämien alternativ zur Einlösung nur gegen Bonuspunkte auch die Möglichkeit vorsehen, die Prämie gegen eine bestimmte Anzahl an Bonuspunkten zuzüglich eines bestimmten Zuzahlungsbetrages in Euro einzulösen.
Nach Anforderung der Prämie zieht BCSD die dafür benötigten Bonuspunkte automatisch von dem Bonuskonto des Prämienberechtigten ab, wobei immer zuerst diejenigen Bonuspunkte verbraucht werden, die bereits am längsten auf dem Bonuskonto gutgeschrieben sind. Soll die Prämie unter Zuzahlung eines Geldbetrags erworben werden, verpflichtet sich der Prämienberechtigte, mit Anforderung der Prämie den jeweiligen Zuzahlungsbetrag an BCSD zu zahlen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann ihm die Prämie nicht zur Verfügung gestellt werden.
Die im Prämienshop angebotenen Prämien können nur ausgewählt werden, soweit sie verfügbar sind. BCSD wird sich bemühen, für ausreichende Bevorratung und rechtzeitige Nachlieferung der angebotenen Prämien zu sorgen. Kann eine angeforderte Prämie ausnahmsweise nicht geliefert werden, werden die darauf entfallenden Bonuspunkte nicht vom Bonuskonto des Prämienberechtigten abgebucht oder, sofern dies bereits geschehen sein sollte, dem Bonuskonto wieder gutgeschrieben. Der Prämienberechtigte wird über die Nichtverfügbarkeit der angeforderten Prämie benachrichtigt.
Es besteht kein Anspruch des Prämienberechtigten auf Einlösung von Bonuspunkten gegen nicht im Prämienshop von BCSD angebotene Prämien.
Ein Bonuspunkt entspricht rechnerisch einem Gegenwert von 0,009 Euro.
Wünsch-Dir-Was-Prämie: BCSD kann dem Prämienberechtigten ab einem Wert von 80.000 gesammelten Bonuspunkten die Möglichkeit einräumen, Bonuspunkte gegen nicht im Prämienshop angebotene Sachprämien eines Drittanbieters nach Wunsch des Prämienberechtigten einlösen („Wünsch-Dir-Was-Prämien“). Der Bestellprozess der Wünsch-Dir-Was-Prämie wird in einem separaten Dokument beschrieben. Dieses wird in jeweils aktueller Fassung auf der Webseite veröffentlicht. Der Wert einer Wünsch-Dir-Was-Prämie in Bonuspunkten wird zuvor festgelegt. Entsprechend werden die vereinbarten Bonuspunkte vom Bonuskonto des Prämienberechtigten abgezogen. Ein Rechtsanspruch des Prämienberechtigten auf Gewährung einer bestimmten Wünsch-Dir-Was-Prämie besteht nicht. BCSD übernimmt keine Haftung für die Wünsch-Dir-Was-Prämie. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Prämienberechtigten sind ausschließlich gegen den Anbieter der Wünsch-Dir-Was-Prämie und nicht gegen BCSD zu richten. Wird der Vertrag zu einer Wünsch-Dir-Was-Prämie durch Ausübung eines Widerrufsrechts oder aus anderen Gründen rückabgewickelt (z.B. auf Grund eines Rücktritts des Prämienberechtigten vom Vertrag), ist allein BCSD und nicht der Prämienberechtigte berechtigt, die Rückzahlung des von BCSD gezahlten Preises von dem Anbieter zu verlangen. Dem Prämienberechtigten werden in einem solchen Fall die für die Wünsch-Dir-Was-Prämie abgezogenen Bonuspunkte (nicht jedoch auch die als Bearbeitungsgebühr abgebuchten Bonuspunkte) wieder auf seinem Bonuskonto gutgeschrieben.
BCSD behält sich vor, die Wünsch-Dir-Was-Prämie unabhängig vom übrigen Bonusprogramm jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen.
Eine Einlösung von Bonuspunkten ist nur gegen Waren oder Dienstleistungen möglich. Eine Auszahlung in Geld ist ausgeschlossen. Im Fall der Minderung der Prämie wegen Mängeln wird dem Prämienberechtigten vorrangig eine von ihm geleistete Geldzuzahlung anteilig (bis zur Höhe des Minderungsbetrags) zurückerstattet, darüberhinausgehend Bonuspunkte nur insoweit, wie der Minderungsbetrag die Geldzuzahlung übersteigt.
Eine Auslieferung von Prämien ist nur an Lieferadressen in Deutschland (ohne Helgoland) möglich.
Mit der Anforderung einer Prämie mit Geldzuzahlung erklärt sich der Prämienberechtigte damit einverstanden, nur die bei der Bestellung wählbaren Zahlungswege und -mittel zu akzeptieren.
Die steuerliche Berücksichtigung der Prämien obliegt allein dem Prämienberechtigten.
Nicht eingelöste Bonuspunkte verfallen mit Ablauf von 36 Monaten nach ihrer erstmaligen Gutschrift auf dem Bonuskonto zum jeweiligen Quartalsende. Diese Frist gilt für Bonuspunkte, die ab dem 01.12.2022 auf einem Bonuskonto gutgeschrieben werden. Bonuspunkte, die vor dem 01.12.2022 gutgeschrieben wurden, verfallen 24 Monate nach ihrer Gutschrift auf dem Bonuskonto.
5. Bonusstatus
BCSD kann Prämienberechtigten nach ihrem aus der Eingabe von Rechnungen bzw. Handelsaufstellungen abgeleitetem Verbrauchsverhalten hinsichtlich teilnehmender Produkte einen „Bonusstatus“ (kurz: „Status“) zuerkennen. Hiernach kann eine Klassifizierung der Prämienberechtigten mit „Status: Silber“, „Status: Gold“ oder „Status: Platin“ erfolgen. Prämienberechtigte, die keinen Bonusstatus haben, werden mit der Statusbezeichnung „Standard“ klassifiziert.
Der Bonusstatus erlischt mit dem Ablauf des 30. November jeden Jahres und kann vom Prämienberechtigten für die jeweils folgenden 12 Monate neu erlangt werden.
Zum 01. Dezember jeden Jahres erhalten Prämienberechtigte je nach ihrem Status eine einmalige Sondergutschrift in Höhe von 10 % (Status: Silber), 30 % (Status: Gold) oder 50 % (Status: Platin) der von ihnen durch Rechnungen bzw. Handelsaufstellungen, die vom 27.11. des Vorjahres bis zum 26.11. des aktuellen Jahres eingereicht wurden, für teilnehmende Produkte belegten Bonuspunkte auf ihr Bonuskonto (unabhängig davon, ob diese Bonuspunkte bereits ganz oder teilweise für Prämien eingelöst wurden oder nicht). Rechnungen bzw. Handelsaufstellungen, die zwischen dem 27.11. und 30.11. eines Jahres eingereicht werden, können erst bei der Statusberechnung des darauffolgenden Jahres berücksichtigt werden.
Für die Erlangung eines Bonusstatus werden nur regulär gesammelte Bonuspunkte berücksichtigt, nicht jedoch zusätzliche Aktionspunkte. Auch die Sondergutschrift aufgrund eines Bonusstatus erfolgt nur Berücksichtigung von regulär gesammelten Bonuspunkten unter Ausschluss von Aktionspunkten.
Soweit ein Prämienberechtigter einen Bonusstatus aufgrund falscher Angaben erlangt hat, kann BCSD ihm - unbeschadet weiterer Ansprüche - den Bonusstatus aberkennen und mit sofortiger Wirkung sein Bonuskonto sperren und seine Teilnahme am Bonusprogramm insgesamt fristlos kündigen.
BCSD behält sich vor, das vorliegende Bonusstatus-Programm unabhängig vom restlichen Bonusprogramm jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen. Ab dem Zeitpunkt der Einstellung dieses Teils des Programms kann keine Statusverbesserung von dem Teilnehmer mehr erreicht werden. Soweit dies rechtlich erforderlich ist, bleibt ein zum Zeitpunkt der Einstellung des Bonusstatus-Programms bereits erworbener Anspruch des Teilnehmers auf Gutschrift von damit im Zusammenhang stehenden Bonuspunkten für das betreffende Jahr erhalten.
6. Aktualisierung von Daten des Prämienberechtigten; Datenschutz
BCSD kann jederzeit (insbesondere beim Einloggen des Prämienberechtigten oder des Bonusverantwortlichen auf die Bonusprogramm-Webseite) verlangen, dass der Prämienberechtigte oder Bonusverantwortliche seine Angaben zu seiner Person, zur Person des Prämienberechtigten und den Verhältnissen seines Betriebes aktualisiert bzw. bestätigt, dass diese Daten unverändert sind.
Kommt der Prämienberechtigte bzw. Bonusverantwortliche einer solchen Aufforderung durch BCSD nicht nach, kann BCSD ihm den Zugriff auf sein Bonuskonto und damit auch die Möglichkeit der Einlösung von Bonuspunkten so lange verweigern, bis er die Aktualisierung durchgeführt hat.
Macht der Prämienberechtigte oder Bonusverantwortliche im Zuge der Aktualisierung seiner Daten falsche Angaben, behält BCSD sich vor, ihn von der Teilnahme am Bonusprogramm gemäß Teil A. Ziff. 7. auszuschließen.
7. Kündigung; Ausschluss vom Bonusprogramm
Beide Parteien können das durch diese Teilnahmebedingungen geregelte Rechtsverhältnis jederzeit, BCSD jedoch nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen, durch Erklärung in Textform ordentlich kündigen. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Im Falle der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung durch den Prämienberechtigten oder durch BCSD kann der Prämienberechtigte - vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen, insbesondere in Teil A. Ziff. 7. V. – die auf seinem Bonuskonto gesammelten Bonuspunkte noch bis zu sechs Monate nach Wirksamwerden der Kündigung einlösen. Danach verfallen etwaig noch auf dem Bonuskonto vorhandene Bonuspunkte ersatzlos. Ein etwaiger früherer Verfall von Bonuspunkten, insbesondere gemäß Teil A. Ziff. 4. XIII., bleibt hiervon unberührt.
BCSD behält sich vor, Prämienberechtigte bei erheblichen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen durch Erklärung in Textform fristlos von der Teilnahme am Bonusprogramm auszuschließen. Dieses Recht besteht unabhängig von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung und kann neben diesem ausgeübt werden. Ein erheblicher Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen ist insbesondere dann gegeben, wenn
der Prämienberechtigte oder Bonusverantwortliche den Prämienberechtigten zum Bonusprogramm anmeldet, obwohl er nicht teilnahmeberechtigt ist (Teil A Ziff. 1. III.),
bei der Anmeldung zum Bonusprogramm oder bei der Aktualisierung der Daten falsche Angaben gemacht werden (Teil A Ziff. 2. IV. oder 6. III.),
Rechnungen bzw. Handelsaufstellungen über den Erwerb von Produkten eingegeben werden, die der Prämienberechtigte nicht selbst und für seinen eigenen Verbrauch erworben hat oder die er nach Erwerb weiterveräußert hat (Teil A Ziff. 3. I.),
Gefälschte Rechnungen bzw. Handelsaufstellungen einreicht,
wiederholt - trotz jeweils mindestens zweimaliger Aufforderung durch BCSD - gegen die Verpflichtung zur Meldung über eine vorzunehmende Rückbuchung bereits gutgeschriebener Bonuspunkte bei Produktrückgabe der Produkte an den Handel verstößt (Teil A. Ziff. 3. X.).
Erfolgt ein Ausschluss des Prämienberechtigten vom Bonusprogramm wegen fehlender Teilnahmeberechtigung, verfallen die auf dem Bonuskonto des Prämienberechtigten gesammelten Bonuspunkte sofort mit Zugang der Ausschlusserklärung beim Prämienberechtigten. Ein Ersatzanspruch des Prämienberechtigten besteht nicht.
In allen übrigen Fällen von Teil A. Ziff. 7. III. behält sich BCSD vor, dem Prämienberechtigten die auf seinem Bonuskonto gesammelten Bonuspunkte und/oder einen etwaig erworbenen Status - jeweils auch mit Wirkung für die Vergangenheit - abzuerkennen und sein Bonuskonto entsprechend zu reduzieren, soweit Bonuspunkte unter Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen gesammelt wurden. Ersatzansprüche des Prämienberechtigten bestehen in diesem Fall nicht. Eine Einlösung der übrigen Bonuspunkte ist nur noch innerhalb von einem Monat nach dem Ausschluss vom Bonusprogramm möglich, danach verfallen alle dort etwaig noch vorhandenen Bonuspunkte ersatzlos. Ein etwaiger früherer Verfall von Bonuspunkten, insbesondere gemäß Teil A. Ziff. 4. XIII., bleibt hiervon unberührt.
Wurde ein Prämienberechtigter vom Bonusprogramm ausgeschlossen, gilt er im Falle einer erneuten Anmeldung zum Bonusprogramm als nicht teilnahmeberechtigt.
Etwaige weitergehende Ansprüche von BCSD gegen den Prämienberechtigten wegen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.
8. Vorläufige Sperrung eines Bonuskontos
Besteht Anlass zu dem Verdacht, dass das Bonuskonto eines Prämienberechtigten zu betrügerischen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen verwendet wird (zum Beispiel bei wiederholtem Hochladen derselben Rechnung oder Auswahl von Produkte zwecks Gutschrift von Bonuspunkten, obwohl diese Produkte zum gleichen Zweck auch für ein anderes Bonuskonto eingegeben wurden, oder bei sonstigen Anhaltspunkten für einen möglichen versuchten Betrug), behält BCSD sich vor, das betreffende Bonuskonto bis zur Aufklärung des Verdachtsfalles vorübergehend zu sperren mit der Folge, dass der/die Inhaber des Bonuskontos während der Dauer der Sperrung nicht auf den Bonuskonto zugreifen, insbesondere keine weiteren Rechnungen bzw. Handelsaufstellungen eingeben oder Prämien einlösen können. Der/die Inhaber des/der betroffenen Bonuskontos wird/werden über die Sperrung informiert.
9. Beendigung des Bonusprogramms
BSCD behält sich vor, das Bonusprogramm insgesamt oder teilweise einzustellen. In diesem Fall wird die beabsichtigte Einstellung mit einem Vorlauf von mindestens sechs Monaten auf der Bonusprogramm-Webseite bekannt gegeben und die Prämienberechtigten außerdem individuell benachrichtigt. Den Prämienberechtigten stehen keine Ansprüche wegen etwaig fehlgeschlagener individueller Benachrichtigung gegen BCSD zu. Bis zur endgültigen Beendigung des Bonusprogrammes können Rechnungen oder Handelsaufstellungen hochgeladen und Bonuspunkte erworben werden.
Nach Beendigung des Bonusprogramms können keine Rechnungen mehr hochgeladen und keine Bonuspunkte mehr gutgeschrieben werden. Bereits gesammelte Bonuspunkte müssen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Bonusprogramms eingelöst werden, anderenfalls verfallen sie ersatzlos. Ein etwaiger früherer Verfall von Bonuspunkten, insbesondere gemäß Teil A. Ziff. 4. XIII., bleibt hiervon unberührt.
Sollte die Durchführung des in diesen Teilnahmebedingungen geregelten Bonusprogramms oder von Teilen davon durch BCSD sich aufgrund gesetzlicher oder untergesetzlicher Vorschriften oder der Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde als unzulässig erweisen, kann BCSD das Bonusprogramm jederzeit ohne Vorankündigung insgesamt oder hinsichtlich des betreffenden Teils einstellen. Dem Prämienberechtigten stehen in diesem Fall keine Ansprüche gegen BCSD wegen der Einstellung des Bonusprogramms oder eines Teils desselben zu. Sollte die Unzulässigkeit sich auch auf die Einlösung von Bonuspunkten aus diesem Bonusprogramm beziehen, steht dem Prämienberechtigten kein Anspruch auf die Einlösung der von ihm gesammelten Bonuspunkte oder auf eine entsprechende Entschädigung zu.
10. Haftungsausschlüsse und -begrenzungen; Rügefrist für offensichtliche Sachmängel
BCSD haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht für aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit von BCSD bzw. ihrer Organe, Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Subunternehmer, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen etwaig verursachte Schäden und/oder Aufwendungen des Prämienberechtigten. Dies gilt nicht für Ansprüche des Prämienberechtigten wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Bonusprogramms erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Prämienberechtigte daher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
Bei der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist eine etwaige Haftung von BCSD für sämtliche Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Prämienberechtigten, ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur, der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden und Aufwand begrenzt.
Der vertragstypische vorhersehbare Schaden und Aufwand beschränkt sich der Höhe nach auf insgesamt höchstens € 1.000,00 pro Haftungsfall.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten nicht für etwaige Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche aus etwaig von BCSD übernommenen Garantien und für nicht abdingbare Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, haftet BCSD nicht aus dem mit dem Prämienberechtigten bestehenden Schuldverhältnis gegenüber Dritten, die nicht selbst Partei dieses Schuldverhältnisses sind. Demgemäß werden ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung der Parteien keine Dritten in dessen Schutzwirkung einbezogen.
Ist der Prämienberechtigte im Hinblick auf eine Sachprämienanforderung nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen, kann er sich bezüglich dieser Prämie nicht auf das Vorliegen eines Sachmangels der Prämie berufen, wenn es sich um einen offensichtlichen Mangel handelt und der Prämienberechtigte diesen nicht spätestens drei Wochen nach Erhalt der Prämie bei BCSD angezeigt hat.
11. Schlussbestimmungen
Das durch diese Teilnahmebedingungen geregelte Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Prämienberechtigte Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist Düsseldorf der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm. BCSD kann den Prämienberechtigten auch am Ort des Wohnsitzes oder Sitzes des Prämienberechtigten oder an jedem anderen gesetzlich begründeten Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch nehmen.
BCSD behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen vorzunehmen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Prämienberechtigten von BCSD mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Prämienberechtigte nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird bei der Bekanntgabe hingewiesen. Widerspricht der Prämienberechtigte der Änderung oder Ergänzung, kann BCSD das durch diese Teilnahmebedingungen geregelte Rechtsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Der Prämienberechtigte kann in einem solchen Fall die auf seinem Bonuskonto gesammelten Punkte noch 4 Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung einlösen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einlösung von dann noch vorhandenen Bonuspunkten nicht mehr möglich; diese verfallen dann ersatzlos.
Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für eventuelle Regelungslücken.
BCSD nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Eine Verpflichtung zu einer solchen Teilnahme besteht nicht.
Teil B. Ergänzende Teilnahmebedingungen für Lohnunternehmer und Sammelgemeinschaften
1. Anwendungsbereich und Teilnahmevoraussetzungen
Diese Ergänzenden Teilnahmebedingungen regeln die Nutzung des Bonusprogramms Premeo der Bayer CropScience Deutschland GmbH („BCSD“) für den Erwerb und die Einlösung von Bonuspunkten durch Lohnunternehmer und Sammelgemeinschaften. Neben diesen Ergänzenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme von Lohnunternehmern und Sammelgemeinschaften am Bonussystem die Teilnahmebedingungen gemäß Teil A. Widersprechen diese im Einzelfall den Ergänzenden Teilnahmebedingungen gemäß Teil B., haben die Ergänzenden Teilnahmebedingungen gemäß Teil B. Vorrang.
„Lohnunternehmer“ im Sinne der vorliegenden Ergänzenden Teilnahmebedingungen ist, wer gegen Entgelt in gewerblichem Umfang im Auftrag des oder der von ihm personenverschiedenen Inhaber/s eines oder mehrerer landwirtschaftlichen/landwirtschaftlicher Betriebe/s dessen/deren Anbauflächen oder wesentliche Teile derselben an Stelle des Inhabers bewirtschaftet, ohne selbst Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebes zu sein.
„Sammelgemeinschaften“ im Sinne der vorliegenden Ergänzenden Teilnahmebedingungen sind Zusammenschlüsse mehrerer Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und/oder Lohnunternehmer, die ihre Bonuspunkte einem ihrer Mitglieder („Vertreter der Sammelgemeinschaft“) zur Gutschrift auf dessen Bonuskonto zur Verfügung stellen möchten. Als Sammelgemeinschaft gilt auch ein Zusammenschluss mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe desselben Inhabers.
Die vorliegenden ergänzenden Teilnahmebedingungen gelten nur für die Tätigkeit in der Eigenschaft als Lohnunternehmer oder Vertreter einer Sammelgemeinschaft im Sinne von Teil B. Ziff. 1. II. und III. Soweit der Lohnunternehmer oder Vertreter der Sammelgemeinschaft daneben auch selbst als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes Bonuspunkte sammeln möchte, gelten für ihn im Hinblick auf die teilnehmenden Produkte, die er für seinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb erwirbt, ausschließlich die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gemäß Teil A.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Lohnunternehmers am Bonussystem ist, dass der teilnehmende Lohnunternehmer eine juristische oder volljährige natürliche Person ist, über eine gültige E-Mail-Adresse und über eine Lieferadresse in Deutschland (außer Helgoland) verfügt und teilnehmende Produkte in Deutschland zum Zweck des Verbrauchs bei der Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs erwirbt, für den er als Lohnunternehmer im Sinne von Teil B. Ziff. 1. II. tätig ist. Darüber hinaus ist erforderlich, dass der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebes gegenüber BCSD die Tätigkeit des Lohnunternehmers in seinem landwirtschaftlichen Betrieb bestätigt und sich insoweit mit dem Sammeln von Bonuspunkten zu Gunsten des Lohnunternehmers einverstanden erklärt. Dieses Einverständnis muss er durch Ausfüllen und Rücksendung des Teilnahmeübertragungs-Formulars gegenüber BCSD dokumentieren. Das Teilnahmeübertragungs-Formular ist auf der Webseite zu finden.
Voraussetzung für eine Teilnahme eines Vertreters einer Sammelgemeinschaft am Bonussystem ist, dass der teilnehmende Vertreter der Sammelgemeinschaft eine juristische oder volljährige natürliche Person ist, über eine gültige E-Mail-Adresse sowie eine Lieferadresse in Deutschland (außer Helgoland) verfügt, die Mitglieder der Sammelgemeinschaft teilnehmende Produkte in Deutschland zum Zweck des Verbrauchs bei der Bewirtschaftung ihrer eigenen bzw. der von ihnen als Lohnunternehmer für Dritte bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebe erwerben. Darüber hinaus müssen die Mitglieder der Sammelgemeinschaft gegenüber BCSD erklären, dass der Vertreter der Sammelgemeinschaft zum Sammeln von Bonuspunkten auf sein eigenes Bonuskonto auch insoweit ermächtigt ist, wie diese Bonuspunkte von teilnehmenden Produkten stammen, die von anderen Mitgliedern der Sammelgemeinschaft als dem kontoführenden Vertreter erworben und in ihrem jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb bzw. als Lohnunternehmer in einem fremden landwirtschaftlichen Betrieb verbraucht wurden. Zur Abgabe dieser Erklärung steht ein Teilnahmeübertragungs-Formular zur Verfügung. Dieses ist auf der Webseite zu finden. Widerruft eines der Mitglieder der Sammelgemeinschaft die vorgenannte Erklärung, scheidet dieses Mitglied aus der Sammelgemeinschaft aus. Lohnunternehmer dürfen nur insoweit einem Vertreter der Sammelgemeinschaft Bonuspunkte zur Verfügung stellen, wie sie dazu ihrerseits von dem Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs ermächtigt wurden, in welchem sie die teilnehmenden Produkte einsetzen.
In keinem Fall teilnahmeberechtigt gemäß dieser Ergänzenden Teilnahmebedingungen sind Großhändler oder Wiederverkäufer.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an dem Bonusprogramm von BCSD als Lohnunternehmer oder Sammelgemeinschaft bzw. Vertreter einer solchen besteht nicht.
2. Anmeldung zum Bonusprogramm
Sofern der Lohnunternehmer oder Vertreter der Sammelgemeinschaft bereits in seiner Eigenschaft als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs über ein Bonuskonto verfügt, muss er sich durch einen Anruf beim Premeo Service-Center unter 0800/5773636 zum Sammeln von Punkten in seiner Eigenschaft als Lohnunternehmer oder Vertreter einer Sammelgemeinschaft freischalten lassen.
Ein Lohnunternehmer oder Vertreter einer Sammelgemeinschaft, der nicht bereits als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs über ein Bonuskonto verfügt, kann erst nach vorheriger Freischaltung durch das Premeo Service-Center für die Teilnahme am Bonusprogramm auf der Webseite von BCSD ein Bonuskonto anlegen und sich so als Lohnunternehmer oder Vertreter der Sammelgemeinschaft registrieren. Dabei muss er ein auf seinen Namen lautendes Bonuskonto anlegen.
Die Teilnahme ist von der vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe der abgefragten Daten sowie von der Einverständniserklärung zur Geltung der Teilnahmebedingungen gemäß Teil A., der ergänzenden Teilnahmebedingungen gemäß Teil B. und der Abgabe der datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung des Lohnunternehmers oder Vertreters der Sammelgemeinschaft abhängig. Im Falle von Falschangaben behält BCSD sich vor, den Lohnunternehmer oder Vertreter der Sammelgemeinschaft durch fristlose Kündigung von der Teilnahme am Bonusprogramm auszuschließen. Die Teilnahme hängt außerdem davon ab, dass der bzw. die Inhaber des oder der landwirtschaftlichen Betriebe/s, für den/die der Lohnunternehmer als solcher tätig ist, bzw. die übrigen Mitglieder der Sammelgemeinschaft gegenüber BCSD schriftlich bestätigen, dass der Lohnunternehmer bzw. Vertreter der Sammelgemeinschaft ermächtigt ist, Bonuspunkte auf sein eigenes Bonuskonto zu sammeln, wenn diese Bonuspunkte von teilnehmenden Produkten stammen, die - im Fall des Lohnunternehmers - vom Lohnunternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit für den Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs bzw. - im Fall des Vertreters der Sammelgemeinschaft - von anderen Mitgliedern der Sammelgemeinschaft zum Zweck des Verbrauchs im Rahmen ihrer jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe erworben wurden. Außerdem ist von dem die vorgenannte Bestätigung jeweils abgebenden Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs die Größe der Anbaufläche dieses Betriebs schriftlich zu bestätigen. Wenn der BCSD keine vollständigen Angaben vorliegen, behält sich die BCSD vor, die Freischaltung zum Bonusprogramm als Lohnunternehmer oder Sammelgemeinschaft zu verweigern (siehe auch Teil B, Ziff. 1, VIII.).
3. Erwerb von Bonuspunkten
Der Lohnunternehmer oder Vertreter der Sammelgemeinschaft darf, soweit die Gestattung durch den Inhaber des/der landwirtschaftlichen Betriebe/s reicht, - im Fall des Lohnunternehmers - die Rechnungen, Lieferscheine oder Handelsaufstellungen der für seine Tätigkeit als Lohnunternehmer für diesen Betrieb von ihm erworbenen teilnehmenden Produkte bzw. im Fall des Vertreters der Sammelgemeinschaft die Rechnungen, Lieferscheine oder Handelsaufstellungen der von den anderen Mitgliedern der Sammelgemeinschaft zum Zweck der Verwendung in ihrem jeweiligen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb erworbenen teilnehmenden Produkte, die die Mitglieder der Sammelgemeinschaft dem Vertreter der Sammelgemeinschaft zur Verfügung gestellt haben, nach Maßgabe der Allgemeinen Teilnahmebedingungen unter seinem eigenen Bonuskonto mithilfe der Rechnungsscanfunktionalität eingeben. Er erhält dann die daraus resultierenden Bonuspunkte dann auf sein Bonuskonto gutgeschrieben. Aus den Rechnungen, Lieferscheinen und Handelsaufstellungen müssen die gleichen Informationen hervorgehen und sie müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen, wie dies unter Teil A. Ziff. 3, II. & III. dargestellt ist. Diese Regelungen gelten insoweit entsprechend.
Widerruft der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes die Autorisierung des Lohnunternehmers bzw. des Vertreters der Sammelgemeinschaft zum Sammeln von Bonuspunkten auf sein eigenes Bonuskonto, darf der Lohnunternehmer oder Vertreter der Sammelgemeinschaft ab diesem Zeitpunkt keine Rechnungen / Lieferscheine / Handelsaufstellungen mehr zu Gunsten des von ihm geführten Bonuskontos eingeben, die - im Fall des Lohnunternehmers - von Produkten stammen, die von ihm bei der Bewirtschaftung der Anbaufläche des betreffenden landwirtschaftlichen Betriebes verbraucht wurden bzw. - im Fall des Vertreters der Sammelgemeinschaft - von dem betreffenden Mitglied der Sammelgemeinschaft stammen. Die resultierenden Bonuspunkte stehen in diesem Fall allein dem widerrufenden Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebes bzw. dem betreffenden Mitglied der Sammelgemeinschaft zu.
Hat der Lohnunternehmer oder Vertreter der Sammelgemeinschaft im Fall von Teil B. Ziff. 3. II. Rechnungen / Lieferscheine / Handelsaufstellungen zu Gunsten seines eigenen Kontos eingegeben, die ihm auf Grund des Widerrufs nicht zustehen, ist er verpflichtet, dies BCSD mitzuteilen, damit eine Ausbuchung der Bonuspunkte von seinem Bonuskonto erfolgen kann. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist BCSD zur fristlosen Kündigung unter den in Teil A. dargestellten Bedingungen berechtigt.
Der Lohnunternehmer bzw. Vertreter der Sammelgemeinschaft wird von dem Widerruf gemäß Teil B. Ziff. 3. II. unterrichtet. Ihm stehen gegen BCSD keine Ansprüche wegen eines etwaigen Fehlschlagens der Unterrichtung zu.
Zusätzlich zu den nach Maßgabe von Teil B, Ziff. 3, I. erworbenen Bonuspunkten erhält ein teilnehmender Lohnunternehmer oder Vertreter einer Sammelgemeinschaft für jeden Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs bzw. für jeden Lohnunternehmer, der ihm erstmalig Anbauflächen zur Behandlung mit teilnehmenden Produkten und damit zum Sammeln von Bonuspunkten überträgt, eine einmalige pauschale Gutschrift von 2.000 Bonuspunkten auf sein Bonuskonto.
Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb die Rechte zum Punktesammeln mittels eines Teilnahmeübertragungsformulars an ein Lohnunternehmen oder einen Vertreter der Sammelgemeinschaft, wie in Teil B. Ziff. 1, V. & VI. vorgesehen, abgetreten hat, ist es ihm nicht gestattet selbst ein Bonuskonto zu eröffnen und am Bonusprogramm teilzunehmen (vgl. Teil A, Ziff. 1, II) sofern er die Autorisierung nicht wie unter Teil B, Ziff. 1, II, beschrieben, widerruft.
4. Beendigung
BCSD behält sich vor, das in Teil B. geregelte Programm für Sammelgemeinschaften und Lohnunternehmer unabhängig vom übrigen Bonusprogramm jederzeit mit einer Vorankündigungsfrist von 1 Monat einzustellen. Die Vorankündigung erfolgt auf der Webseite. Die Einlösung von Bonuspunkten, die bis zum Wirksamwerden der Einstellung des in Teil B. geregelten Programms auf entsprechenden Bonuskonten gesammelt wurden, ist noch für einen Zeitraum von drei Monaten nach dem Wirksamwerden der Einstellung möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einlösung von dann noch vorhandenen Bonuspunkten nicht mehr möglich; diese verfallen dann ersatzlos.
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